Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

Hiltrud Großmann, Mittwoch, 21. Dezember 2005, 15:58 (vor 6672 Tagen) @ Caro

Hallo Caro,
bin heute gerade auf das forum gestoßen. Ich habe durch einen Verkehrsunfall im Mai 2004 mein Augenlicht rechts verloren. Der Airbag hat mich übel getroffen und das Auge sozusagen in den Kopf gedrückt, das heisst, es ist innen aufgeplatzt und fast alles halt hinten rausgedrückt worden. ich hatte insofern Glück, dass ich in die Uniklinik Lübeck gekommen bin und mir die Ärzte das linke Augenlicht retten konnten und das rechte Auge halt recht gut zusammengeflickt haben. Ich trage jetzt eine Brille, die das ganze recht gut verdeckt. Vom Amt für Versorgung und Soziales bekam ich 30 % Behinderung anerkannt. Allerdings klage ich im Moment, da ich psychisch ziemliche Probleme habe damit zurecht zu kommen. Was daraus wird, weiss ich nicht. Auch mir sagt man, dass das Auge evtl. schrumpfen wird und ich es verlieren klann. Trotz des permanenten zu niedrigen Augendruck hoffe ich natürlich es zu behalten, auch wenn es blind ist.
Ich denke, im Februar wusstest du noch gar nicht so richtig, was es bedeutet ein Auge zu verlieren. Ich hoffe trotzdem, dass es dir gut geht und dir die Ärzte helfen können.
Liebe Grüße
Hiltrud


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