Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

Kruemel (Uta), Donnerstag, 22. Dezember 2005, 20:50 (vor 6699 Tagen) @ Hiltrud Großmann

In den Bestimmungen des Versorgungsamtes steht, dass eine Erblindung an einem Auge keine 50 Prozent GdB ausmachen. Nur wenn am anderen Auge auch eine schwere Schädigung vorliegt kann es einen höheren GdB geben. Wenn ich es richtig mitgekriegt habe, ist eine Erblindung auf einem Auge ohne andere Erkrankungen nur 20 Prozent GdB. Also nicht mal eine Gleichstellung. Denn die gilt auch erst ab einem GdB von 30.


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