Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?
unter diesem link gibt es unter der Nr. K 710 die Broschüre "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit". Die Broschüre kann als PDF-Datei heruntergeladen werden oder gegen einen Unkostenbeitrag in Schriftform angefordert werden. Dort findet ihr alle Infos rund um die Einstufung von Behinderungen.
ein frohes Weihnachtsfest
Angelika
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- Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Caro, 03.02.2005, 11:37
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - KAtharina, 03.02.2005, 16:30
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - ittdiös, 03.02.2005, 19:18
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Annette, 03.02.2005, 22:46
- Erwerbsminderung und Rente und AA - KAtharina, 04.02.2005, 12:54
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Melanie, 13.02.2005, 17:19
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Hiltrud Großmann, 21.12.2005, 16:58
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Ursula (NRW), 21.12.2005, 18:56
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Angelika (Bayern), 22.12.2005, 07:04
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Kruemel (Uta), 22.12.2005, 20:50
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Angelika (Bayern), 25.12.2005, 12:51
- Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung? - Ursula (NRW), 21.12.2005, 18:56