Glaskörpertrübung - gleiche vorsichtsmaßnahmen wie NHA?

K.H. @, Sonntag, 13. November 2016, 20:52 (vor 2714 Tagen) @ Rose67

Hallo und willkommen

die Frage ist wohl nicht ganz leicht zu beantworten. Wenn die Glaskörpertrübung durch eine Glaskörperschrumpfung verursacht wurde, könnte eine meinem Verständnis nach erhöhte Vorsicht geboten sein, da er gerade bei Kurzsichtigen durch die verlängerte Augenachse einen vergrößerten Zug auf die Anhaftungsstellen an der Netzhaut ausübt.

Eine Prognose, ob eine allfällige Abhebung dann auch zu einem Netzhautriss führt ist schwer zu treffen.

Bei NHA Patienten ist auch zu unterscheiden, zu welchem Zeitpunkt eine Schonung unbedingt erforderlich ist. Nach dem Auftreten von Beeinträchtigungen bis zur Klärung durch den Augenarzt sollte man alle möglichen Risken meiden, in der Zeit der Genesung, nach erfolgter Fixierung einer NHA, ist das jedenfalls der Fall und bei verbliebenem Glaskörper mit bestehenden Anhaftungen wohl auch empfehlenswert. Die NHA hat ja belegt, dass das betreffende Auge nicht so stabil ist. Das kann bei jenen, die das Missgeschick noch nicht erlitten haben, selbstverständlich auch der Fall sein. Ich würde in so einem Fall jedenfalls versuchen explizite mechanische Belastungen des Augapfels zu vermeiden.

Ist der Glaskörper nicht mehr vorhanden oder eine vollständige Abhebung erfolgt, ist das Risiko vermutlich geringer.

In dem Sinne sind die Aussagen eines Arztes, der den Zustand des Auges beurteilen kann, von wesentlicher und entscheidender Bedeutung, im Gegensatz zu meiner Meinung.

Bei den Beispielen erachte ich jedoch die Verwendung einer Rotationszahnbürste für unproblematisch, die Energieübertragung auf den Körper ist vergeichsweise gering, speziell im Vergleich zum Trampolinspringen, das wohl durchaus einen ballonartigen Glaskörper zum Schwingen bringen könnte. Ich verwende auch Rotationszahnbürsten, wurde nach dem Auftritt eines Netzhautlochs mit Glasköpertrübungen gelasert, wobei mir nicht bekannt ist, ob der Glaskörper bereits vollständig abgehoben ist.

Jedenfalls sollte der subjektive Eindruck jetzt kritisch weiter beobachtet werden und eine wahrnehmbare Änderung des Sehens wieder ein Anlass sein, umgehend einen Augenarzt zu konsultieren.

Viel Glück und liebe Grüße


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