Frust

rop @, Montag, 05. Dezember 2016, 19:46 (vor 2692 Tagen) @ Chrissie

Hi Chrissie,

ja, aber, das dachte ich bei meinem letzten
Antrag auch.
"Geh einfach zur Klinik, die machen einen Test
und den reichst du ein."
Sagte die Klinik: "Nein, geht nicht. Wir brauchen
einen Auftrag (also muss zuerst der Antrag auf
Schwerbehindertenausweis gestellt werden und die
beauftragen einen Arzt und im Zweifelsfall eine
Klinik oder anderen Gutachter, klar muss man seine
Befunde an- und abgeben, oder sie entscheiden nach Aktenlage und zählen die Punkte "zusammen", wobei noch nicht mal ein Augenarzt deine Befunde gesehen haben muss) und eine Kostenstelle, oder
Sie bezahlen das selbst, sind so 150 €."
Wenn die Klinik einen Test macht, sind das nicht
notwendigerweise die Landolt-Ringe, die für Gutachten
zugelassen sind, sondern die besseren (für das Gutachten:
schlechtere) Buchstaben und Zahlen, weil man die
besser richtig raten kann als diese Ringe.

Als Nächstes brauchst du dieses Goldmann Gesichtsfeld
III/4e. Manuell kinetisch alte Schule, manche automatische Geräte sind auch zugelassen.

GdB 30 0der 40 ist was und ist nix. Eigentlich brauchst du eine Gleichstellung (man behandelt dich dann so, als
wenn du 50 hättest) und das wäre insbesondere der Fall
beim Ãœbertritt Referendariat ins Schulleben, Einstellung
auf Arbeitsmarkt, Einstellung über GdB-Quote.
Richtig ist, das der Integrationsfachdienst schon für Menschen zuständig ist, die von dauernder Schwerbehinderung bedroht ist und das sie und die BEM Akteure alles dafür tun müssen, um die Arbeitskraft zu erhalten.

Lade dir mal den BMAS Ratgeber für Menschen mit Behinderung herunter. (PDF)

und die Anhaltspunkte (VersMedV) (PDF).

Wünsche dir viel Erfolg!

Was ist jetzt mit dem neuen Bundesteilhabegesetz?

lg rop


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