Neue Brille nach Netzhaut-Op ?

Chrissie @, Dienstag, 11. April 2017, 10:30 (vor 2544 Tagen) @ Bine46

Hallo Bine,

warst du denn die ganze Zeit über krankgeschrieben? Ich habe von meinem Arbeitgeber nach 6 Wochen Erkrankung ein Wiedereingliederungsgespräch (was für ein Monster-Wort) bekommen. Dort wird dann besprochen wie der Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung gelingen kann. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet das anzubieten. Hier der link dazu:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Gesundheit-am-Arbeitsplatz/betriebliches-eingliederungsmanagement.html

Auch Hilfsmittel kann man bekommen, wie zum Beispiel Zoom-Programme o.ä. Dazu musst du deinen Arbeitgeber befragen. Soweit ich mitbekommen habe ist da der öffentliche Dienst sehr großzügig. Mein Arbeitgeber hat einen Betriebsmediziner eingeschaltet, der sich meinen Arbeitsplatz angeschaut hat und Vorschläge zur Beleuchtung, Hardware und Software gemacht hat. Wie das finanziell geregelt wird, weiß ich nicht so genau. Ich glaube, dass es wesentlich leichter ist diese Hilfsmittel zu erhalten, wenn man einen amtlichen GdB hat. Der Betriebsmediziner hat mir dringend angeraten einen Antrag zu stellen, denn die Vergünstigungen sind wirklich hilfreich. Hier ein link mit einigen Erläuterungen vom Zentrum Bayern für Familie und Soziales. Ist in anderen Bundesländern vielleicht anders, deshalb Vorsicht.

http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/sgbix/hinweise_zur_antragstellung.pdf

Ich habe jetzt auch vorläufige Sehilfe-Werte. Der Optometrist meint, dass es vielleicht eine Weile dauert bis man die Beste für einen persönliche Sehhilfe ermittelt hat. Da kann es hilfreich sein, wenn man durch die Wiedereingliederung anfänglich weniger Stunden arbeitet.

Autofahren darf man unter einem bestimmten Sehwert nicht mehr. Also der mit Sehhilfe korrigierte Wert: "Allgemein lässt sich sagen, dass bei Beidäugigkeit die Sehschärfe beider oder des besseren Auges 0,5 betragen muss, damit die betroffene Person Auto fahren darf. Alle weiteren Informationen können Anlage 6 zu § 12 FeV entnommen werden." Folgender link:

https://www.bussgeldkatalog.org/autofahren-mit-sehbehinderung/

Nun, ich weiß natürlich nicht ob das oben Geschriebene irgendwie auf dich zutrifft. Trotzdem denke ich, dass es zumindest lesenswertes Material ist, also die links.

LG


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