Okklusionspflaster - Sehkraft - Krankmeldung

CEHDD @, Sonntag, 20. August 2017, 17:59 (vor 2433 Tagen) @ Blickpunkt68

Hallo Silvia Beate,

eine Wiedereingliederung geht nur im Rahmen einer Krankschreibung, weil während der Zeit Krankengeld gezahlt wird.

Wenn Du nicht arbeitsfähig bist, musst Du Dich krank schreiben lassen. Frag Deinen Arzt danach.

Ich wünsche Dir gute Besserung

CEHDD


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum