Stand OCT Kostenübernahme durch gesetzliche KK

KAtharina @, Camburg/Thüringen, Donnerstag, 03. Mai 2018, 10:20 (vor 2184 Tagen)

Ich habe mich auf Ralph sein Gerichtsurteil berufen und um die Kostenübernahme von 2 OCT im Jahr gebeten.

Stand, die KK lehnt ab, da keine Kassenleistung.
Jetzt gehe ich in Widerspruch und die Angelegenheit vor den medizinischen Dienst.

Das Gesetzt lässt durchaus Ausnahmeregelungen zu, auch wenn Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges liegen.
Regelung des § 2 Abs. 1a Satz 1 SGB des GKV-VStG.


Falls noch jemand diesen Weg wählt, für Erfolg muss folgendes beigelegt werden:

1. Befunde und Diagnosen der letzten 2 Jahre
2. Eine Beurteilung vom Augenarzt, welche vertraglich geregelten Leistungen bereits durchgeführt wurde sind, oder warum diese nicht möglich sind (Angio z.B.)
3. Die Begründung vom Arzt, warum ein OCT notwendig ist

Dann gehe ich mal sammeln, ich berichte weiter.

--
Liebe Grüße
Katharina


Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht…


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