Förderung Hilfsmittel am Arbeitsplatz

KAtharina @, Camburg/Thüringen, Samstag, 05. Mai 2018, 18:40 (vor 2154 Tagen) @ Ralph452

Ich kenne es etwas anders.
Damit das Integrationsamt zuständig ist, muss eine Schwerbehinderung vorliegen und der zu Fördernde darf keine Vollrente beziehen.

Ziel ist es den Arbeitsplatz zu erhalten und den Bedürfnissen gemäß auszustatten.

Den Antrag auf Förderung muss der AG stellen.
Bei mir wurden 80 % des Nettobetrages gefördert.
Ob eine Brille unter die Förderung fällt weiß ich nicht und hab da so meine Zweifel.

Bei mir waren es ein großer Bildschirm, Schreibtisch, Scanner und Kamera.

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Liebe Grüße
Katharina


Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht…


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