Artikel: Sehhilfen: Kassenleistungen werden ausgeweitet
Ich schubs den Thread nochmal hoch und frage in die Runde: verstehe ich es richtig, das "Erstattung" in dem Fall die Kostenübernahme durch die KK heißt? Oder nur Teilbezahlung so wie früher bei den generell Berechtigten (bspw. Kindern oder funktionell Einäugigen)? Für mich wurde ein neues Paar Kontaktlinsen angefertigt, und ich dachte, mit Vorlage des Rezeptes müßte ich jetzt nur noch die Leistu8ngen des Optikers (Anpassung/Kontrolle) bezahlen. Pustekuchen. Summa summarum bleibe ich weiterhin auf 192 Euro sitzen. Nicht wahr, oder?!
Gruß, Black
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- Artikel: Sehhilfen: Kassenleistungen werden ausgeweitet - Friedrich (NRW), 21.08.2017, 16:57
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