Stand OCT Kostenübernahme durch gesetzliche KK

Susie @, Dortmund, Donnerstag, 17. Mai 2018, 11:25 (vor 2165 Tagen) @ KAtharina

Liebe KAtharina, liebes Forum,

ich hatte gerade gestern einen Eingriff - intravitreale operative Medikamenteneingabe Eylea - wo mir vor dem Eigriff ein Vertrag vorgelegt wurde, mit dem ich mich an das KH binde und wo mir im Bedarfsfall regelmäßige OCTs zugesagt werden. Bisher sind alle OCTs im KH und auch beim Arzt ohne Privatabrechnung erfolgt.

Ich fühle mich natürlich unter Druck gesetzt und in meiner Arzt-/KH-Wahl eingeschränkt da mich der Vertrag an das eine KH bindet! Beim Wechsel würde ich alle anfallenden Kosten für eine Therapie selber zahlen; die Kündigungsfrist für den Vertrag beträgt 6 Monate zum Monatsende.

Nach telefonischer Rücksprache mit meiner KK (TK) riet man mir, zu unterschreiben. Ich überlege aber gerade ernsthaft, ob es bei meinen vorgeschädigten Augen nicht Sinn macht, zunächst einmal abzuwarten, ggf. selbst zu zahlen und dann ggf. einzuklagen.

Ich habe Netzhautablösungen beidseitig; Plomben-OP; Löcher bzw. Foramen gelasert; Makuladegeneration aufgrund von zu hoher Kurzsichtigkeit; epiretinale Gliose etc.

Was würdet ihr machen?

--
LG Susie


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum