Sportbefreiung (dringend)

K.H. @, Freitag, 10. August 2018, 17:54 (vor 2079 Tagen) @ LunaThüringen

Hallo,

für mich ist die Schilderung erschreckend und untragbar.
Die Reaktion der Schule ist mit Einschränkungen gerechtfertigt, wenn sie zugesteht, die Teilnahme vorerst nicht zu erzwingen, um die Möglichkeit zu bieten, entsprechende Belege vorzuweisen.

Andernfalls macht sich jene Person, die ablehnend entscheidet dafür verantwortlich, dass der Sport eine gesundheitliche Gefährdung darstellt, womit er seinem Schutzauftrag nicht gerecht wird. Bei dem letztlich entscheidenden Gespräch mit jener Person empfehle ich deren Namen mit der Bemerkung zu notieren, dass ja Auskunft gegeben werden müsse, wer allfällig den Unfall zu verantworten hat, wen es dazu kommt. Auch eine Andeutung und die Durchführung einer Meldung an das Versicherungsunternehmen wäre günstig, immerhin besteht dadurch ein erhöhtes Versicherungsrisiko und es könnte sich auch um die Klärung der Sachlage bemühen.

Eine eidesstattliche Erklärung, vielleicht zusätzlich von den Eltern unterzeichnet, sollte vorerst genügen.

Seltsam finde ich dennoch, dass in einem Jahr kein Sport vorgeschrieben ist und dann plötzlich doch wieder. Sport ist jedoch nicht gleich Sport, jene Sportarten, die eine große Gefährdung darstellen, sind zu unterlassen.

Im Hinblick auf die Ärzte kann man speziell zu jenem aus der Klinik, der die Gefahr kennt, jedoch nicht bereit ist, eine entsprechendes Attest zu erstellen, nur von einem Bruch des hypokratischen Eids sprechen.

Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht.

Ganz besonders in seinem Fall gibt es offensichtlich eine Gefahrenkenntnis und keine Bereitschaft entsprechend zu handeln, um Schaden zu vermeiden. Der Name sollte auch unbedingt festgehalten. Leider ist die Konsultation Vergangenheit, aber der Appell an Verantwortung hilft in vielen Fällen.

Eine Zumutung ist die verweigerung des Befundes durch den Augenarzt. Dazu hat er nur das Recht, wenn man seine Identität als Patient nicht nachweisen kann, aber mit einem gültigen Ausweis ist ein Befund auszuhändigen.

Wenn er dazu nicht bereit ist, muss man sich jedenfalls fragen, ob er sich seiner Diagnose vielleicht nicht so sicher ist, dass er nur mündliche unprotokollierte Aussagen treffen will und raschest wechseln.

Ich hoffe dennoch, dass sich dafür noch eine zufriedenstellende Lösung findet, vielleicht Einsicht bei den Ärzten Platz greift und damit die Gefahr eines Augenschadens durch eine offensichtlich ohnehin nicht allzu hoch bewertete Ausbildung in Sport gebannt wird.

Viel Glück und liebe Grüße

K.H.


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