Mögliche NHA mit 17?

Wolfram (DD), Dresden, Freitag, 22. Mai 2020, 13:23 (vor 1407 Tagen) @ xMooN

Hallo nochmal,

Hm... 25 mmHg ist sicher noch keine besorgniserregende Größenordnung, aber ich hätte da schon gedacht, daß man mindestens mal quartalsweise den Druck mißt.
Aber ich bin kein AA.

Hattest du bei deinem linken Auge eine NHA, oder bei dem rechten

Ich hatte auf beiden Augen NHAn.

das "gute" Auge...

ist leider inzwischen das "schlechtere" geworden. Es sieht noch hell-dunkel; Handbewegungen.

Hast du schon deinen Führerschein bekommen... also ist das möglich mit einer Amblyopie?

Ich habe 1972 mal die Mopedprüfung gemacht, aber schon da hatte der AA gesagt, daß er mir eigentlich das Radfahren verbieten müßte…

Die Bedingungen für den Führerschein regelt die "Fahrerlaubnisverordnung" (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr - Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV).
Da müßtest Du aber bitte selbst mal suchen - meines Wissens gibt es da jetzt aktuell eine Novellierung und ich möchte Dir aber keinen falschen Link anbieten. Ich komme mit so langen Texten leider nicht mehr zurecht.

--
herzliche Grüße aus Dresden
Wolfram


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