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Claus @, Mittwoch, 20. April 2022, 12:25 (vor 731 Tagen) @ TanjaM

"Ich hätte für eine Privataudienz mit mehr gerechnet"
Die Zeiten der Privataudienzen im Stile von Sauerbruch sind schon lange vorbei.

Durch die GOÄ kostet es überall den gleichen Betrag. Jede Tätigkeit ist festgelegt, Steigerungsfaktor 2,3 (Standard) bis 3,5 (nur mit Begründung), was ich aber bei Augenarztpraxen nur bei Operationen erlebt habe.

Aufpassen musst Du nur bei der Aufnahme der Patientendaten, wo Du die Einwilligung zur privaten Abrechnung unterschreiben musst. Die Einwilligung darf sich nur auf die Abrechnung nach GOÄ beziehen.

Generell kann man sagen, dass augenärztliche Abrechnungen deutlich geringer und "humaner" ausfallen, als bei Zahnärzten.

Gruss
Claus


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