Fahrverbot nach OP

Elfe, Sonntag, 02. Oktober 2022, 13:27 (vor 564 Tagen) @ Petra H.

Hallo. Fahrkosten über die gesetzliche kK sind gesetzlich streng reglementiert. Es gibt auch keine Möglichkeit Fahrtkosten gegenüber Eingespartem Krankengeld gegen zu rechnen. Da Kostenübernahme Fahrkosten gesetzlich strikt vorgegeben ist, hat keine gesetzliche Kasse „Spielraum „.
Wenn, dann kann der Arbeitgeber oder die Berufsgenossenschaft oder die Rentenversicherung solche Fahrkosten ggf. übernehmen.

Viel Erfolg
Liebe Grüße


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