Krankenkasse: Kostenübernahme OCT?

Elfe, Montag, 10. Oktober 2022, 22:48 (vor 561 Tagen) @ mojoh

Hallo. Grundsätzlich rechnet der Arzt über die eGK ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich keine Kostenerstattung vorgesehen. Das heißt, die Kasse kann keine Privatrechnung für OCT erstatten. Der Arzt ist vor Behandlung zur Aufklärung verpflichtet und lässt sich in aller Regel auch unterschreiben, dass man die Kosten selbst übernimmt.
Eine gesetzliche Kasse kann da nicht erstatten. Außer man hat grundsätzlich die Leistung „Kostenerstattung „ gewählt. Dann geht man immer in Vorleistung und erhält den kassenanteil zurück. Das rechnet sich finanziell jedoch nicht.
Ein Widerspruch hat keine Aussicht auf Erfolg.
Viele Grüße


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