2 mal NHA: Silikonöl

Elfe, Dienstag, 02. Mai 2023, 11:13 (vor 332 Tagen) @ Doreen1974

Hallo.
Bist du den weiterhin in laufender Behandlung/Kontrolle in der LMU? Ich würde mich auf jeden Fall dorthin wenden.
Wenn der Verdacht besteht, dass nicht korrekt oder rechtzeitig behandelt worden ist, kann man sich auch an seine ( gesetzliche) Krankenkasse wenden und dort um Unterstützung auf möglichen Behandlungsfehler bitten.
Es werden dann alle Unterlagen der Klinik über einen Gutachter geprüft. Es entstehen dir damit keine Kosten und der Gutachter ist unabhängig.
Lg Elfe


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