Behindertenausweis

Bluemuffin1991, Donnerstag, 26. Januar 2017, 07:14 (vor 2646 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zu oben genanntem Thema. Ich hatte ja im Dezember 2015 eine NHA, die zweimal operiert werden musste.

Heute ist alles wieder fest, trotzdem habe ich eben einen Gesichtsfeldausfall der zwar vom Hirn kompensiert wird, aber dennoch ist dieser vorhanden. Auch nach acht Stunden PC Arbeit im Job merke ich, dass das Auge rot ist, sehr angestrengt und danach Ruhe braucht. Jetzt wurde mir empfohlen, einen Behindertenausweis zu beantragen und wollte mich da mal informieren, ob jemand Erfahrungen hat.

Auf dem Auge wo die NHA war, habe ich (glücklicherweise) ohne Brille 80%, mit Brille 100%. Auf meinem schlechten Auge von Geburt an ohne Brille 60%, mit Brille komme ich auf ca. 70-80%.

Hat man da überhaupt die Chance auf einen GdB oder kann das Thema ruhen?

Viele Grüße

Behindertenausweis

Wolfram (DD), Dresden, Donnerstag, 26. Januar 2017, 10:21 (vor 2646 Tagen) @ Bluemuffin1991

Hallo "Bluemuffin1991"

ein Grad der Behinderung (einen Schwerbehindertenausweis gibt es ab einem GdB > 50) stellt die Gesamtsituation dar.
Es werden also alle Störungen und Behinderungen, die über einen längeren Zeitraum bestehen, beurteilt.

Bei einem "Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung" ist es wichtig, alle Störungen / Behinderungen /... anzugeben.

Du kannst ja mal versuchen, Dich hier durchzuschmökern.
Erkrankungen des "Sehorgans" ab S.16.

--
herzliche Grüße aus Dresden
Wolfram

Behindertenausweis

Ralph452 @, Donnerstag, 26. Januar 2017, 11:03 (vor 2646 Tagen) @ Bluemuffin1991

Hallo bluemuffin 1991,

Das Thema Behindertenausweis kenne ich zur Genüge, muss allerdings sagen das es ein langwieriger Prozess darstellt.
Ich hatte damals 4 Jahre mit dem Sozialgericht prozesst und habe jetzt 80 Prozent mit Wertmarke .
Die Frage stellt sich , da du das Thema Arbeit am PC ansprichst, da dir eine Behinderungsgrad von 50 Prozent eh nicht viel bringen würde , da beruflich wenn es rein um das Thema Arbeit ginge , das Intergrationsamt ein Entscheidungsträger ist, und der entscheidend sich oft pro Arbeitgeber.
Ich hatte damals mir sogar Rechtsbeistand genommen um dieses Punkt genaustens zu Durchleuchten und führte ein Gespräch mit einem Mitarbeiter des Integrationsamt Saarbrücken.
Wie schon Wolfram geschrieben hast , musst du bei dem Visus weitere Krankheitsbilder nennen ansonsten ohne dir den Mut zu rauben , wenig Chancen .

Gruss aus Saarbrücken Ralph452

Behindertenausweis

Romina @, Donnerstag, 26. Januar 2017, 11:16 (vor 2646 Tagen) @ Ralph452

Hallo,

so wie beschrieben, würde ich das auch beurteilen. Mein Mann hat gerade mal 50% anerkannt bekommen. Sein rechtes Auge hat 0,05% und das linke 30% mit sehr starkem Ausfall.

LG.

Behindertenausweis

Bluemuffin1991, Freitag, 27. Januar 2017, 07:43 (vor 2645 Tagen) @ Bluemuffin1991

Danke schon mal für eure schnellen Antworten!

@Wolfram: Ich habe mir die Tabelle mal angesehen und das was auf mich zutreffen würde (am wahrscheinlichsten wohl der Gesichtsfeldausfall) ist mit so vielen "Winkeln" etc. versehen, das ich das gar nicht einschätzen konnte. Von daher schicke ich den Antrag einfach mal ab und gucke, was dabei rauskommt. Ich denke, anhand der Unterlagen kann man da mehr beurteilen.

Viele Grüße,

Phillip

Behindertenausweis

CEHDD @, Samstag, 28. Januar 2017, 14:48 (vor 2644 Tagen) @ Bluemuffin1991

Hallo Phillip,

es gibt einen Grad der Schädigung, der relativ objektiv feststellbar ist und in den schon erwähnten versorgungsmedizinischen Grundsätzen beschrieben ist.

Der Grad der Behinderung wird auch definiert über die Einschränkungen, die Du im alltäglichen Leben dadurch hast. Deshalb solltest Du möglichst ausführlich schildern, welche Auswirkung die Schädigung auf Dein alltägliches Leben hat. Die Einschränkung im Arbeitsprozess sollte dabei nur einen kleinen Teil ausmachen.

Die Einschränkungen im Arbeitsleben können eventuell durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben minimiert werden. Dazu benötigst Du keinen GdB sondern beantragst das bei Deinem zuständigen Rentenversicherer.

Mein persönliches Beispiel: RA 3%, LA 40% bei erheblichen Gesichtsfeldausfällen gab einen GdB von 30.Dafür habe ich beim Arbeitsamt die Gleichstellung beantragt.

Dazu kamen noch zwei GdB von je 20 wegen anderer Erkrankung. Im gesamten wurden mir 30 zugestanden. Im Augenblick warte ich auf die Beantwortung ob 30 +20 + 20 nicht doch 40 ergeben (Faustregel: 1. Behinderung zählt voll, zweite zur Hälfte, weitere zu einem Drittel bei einem GdB von mehr als 20). Schließlich gibt es einen spürbaren Unterschied bei den Steuerfreibeträgen.

Bei meinem Rentenversicherer habe ich die Teilhabe beantragt und es wurden zwei Arbeitsplätze mit Licht und PC-Technik ausgestattet. Das erleichtert den Arbeitsalltag.

Liebe Grüße

CEHDD

Behindertenausweis

Black @, Kreis Groß-Gerau, Montag, 30. Januar 2017, 11:35 (vor 2642 Tagen) @ Bluemuffin1991

Ich habe mich kürzlich dazu entschieden, einen GdB zu beantragen. Nur fürs Auge hätte sich das allerdings überhaupt nicht gelohnt, aber da ich noch eine andere gesundheitliche Baustelle habe, dachte ich, ich leier das mal an.

Mit einer Sozialarbeiterin habe ich meine persönliche Situation mal grob durchgerechnet, und wir sind damals auf einen GdB zwischen 30 und 40 % gekommen. Augentechnisch bin ich funktionell einäugig und habe mit dem guten Auge einen Visus zwischen 0,8 und 0,9. Hinzu kommen diverse Gesichtsfeldausfälle auf den linken (besseren) Auge. Die vergleichsweise dennoch hohe Sehleistung auf diesem Auge habe ich einzig dem Fakt zu verdanken, dass die Fovea sich bislang noch wacker hält.

Meine Augenärztin, die von meinen anderen Beschwerden nichts weiß, sagte, ich solle mir allein wegen des Auges nicht so viel Hoffnung machen, da selbst eine physische Einäugigkeit relativ niedrig angesetzt wird. Aber Versuch macht bekanntlich "kluch", und der Antrag über das zuständige Versorgungsamt ist schnell gestellt. Du mußt einfach nur die Ärzte angeben, die für deine Beschwerden, weswegen du einen GdB beantragen möchtest, zuständig sind. Das Amt fordert die Unterlagen dann ein und es wird dann noch ein externer Gutachter zurate gezogen.

Wie gesagt, allzuviel Hoffnung auf einen möglichst hohen Prozentsatz würde ich mir an deiner Stelle auch nicht machen, aber es kostet nichts, und danach bist du schlauer. Allerdings kann der GdB auch später deiner persönlichen Lage - sollte sie sich dann verschlechtern, was wir nicht hoffen wollen - angepasst werden.

Gruß, Black

@ Black

Wolfram (DD), Dresden, Montag, 30. Januar 2017, 12:11 (vor 2642 Tagen) @ Black

Hallo Black,

es geht mich ja zwar nix an, Du wirst Deine Gründe haben, daß Deine Augenärztin von Deinen anderen Beschwerden nichts weiß, aber...

- so mußt DU aufpassen, daß sich Medikamente, Untersuchungen ... nicht "beißen" und
- wenn Deine AÄ für die "Behörde" einen Befund schreiben muß - und die Behörde dann ggf. nur nach Aktenlage entscheidet, könnte es sein, daß jeder nur sein Fachgebiet sieht und ggf. mögliche Zusammenhänge nicht beachtet werden.

Mal als Beispiel: eine Sehbeeinträchtigung hat allermeistens auch eine psychische Komponente; oder ein Problem im Bewegungsapparat wird u.U. von einer Sehbehinderung beeinflußt...

Ich mein´ ja bloß... ;-)

--
herzliche Grüße aus Dresden
Wolfram

@ Black

Black @, Kreis Groß-Gerau, Montag, 30. Januar 2017, 13:30 (vor 2642 Tagen) @ Wolfram (DD)

Danke Wolfram. Ich hab alles unter Kontrolle ;-)

Gruß, Black

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum