Artikel: 200.000 € Schmerzensgeld für die Erblindung ...

Friedrich (NRW) @, Düren (NRW), Sonntag, 21. Januar 2018, 18:26 (vor 2258 Tagen)

Liebe Netzis,

siehe:

200.000 € Schmerzensgeld für die Erblindung eines Neugeborenen - Rechtstipp vom 19.01.2018

Das OLG Stuttgart hatte darüber zu entscheiden, ob ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 € für die Erblindung eines Neugeborenen infolge eines groben Behandlungsfehlers ausreichend sei.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/-schmerzensgeld-fuer-die-erblindung-eines-neugeborenen_125337.html

Liebe Grüße

Friedrich

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www.sehbehinderung.info
Informationen und Adressen für Menschen die akut oder schon längere Zeit eine Veränderung ihrer Augen / Sehkraft wahrnehmen.
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