Artikel: 200.000 € Schmerzensgeld für die Erblindung ...
Liebe Netzis,
siehe:
200.000 € Schmerzensgeld für die Erblindung eines Neugeborenen - Rechtstipp vom 19.01.2018
Das OLG Stuttgart hatte darüber zu entscheiden, ob ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 € für die Erblindung eines Neugeborenen infolge eines groben Behandlungsfehlers ausreichend sei.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/-schmerzensgeld-fuer-die-erblindung-eines-neugeborenen_125337.html
Liebe Grüße
Friedrich
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www.sehbehinderung.info
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