Re: erwerbsminderungsrente

Angelika (Bayern), Dienstag, 18. Juli 2006, 05:45 (vor 6499 Tagen) @ biggi


Als Antwort auf: erwerbsminderungsrente von biggi am 17. Juli 2006 23:18:05:


Hallo Biggi,
die EU-Rente richtet sich nicht danach, ob Du in Deinem Beruf noch arbeiten kannst, sondern nach der Zeit, die Du überhaupt noch arbeiten kannst. Bei einer Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden gibt es die volle EU-Rente, bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Std. eine Teilrente und über 6 Std. gar keine EU-Rente. Das ist aber jetzt nur die grundsätzliche Voraussetzung. Deine persönlichen Ansprüche an den Rententräger (Du mußt in den letzten 5 Jahren auch noch mind. 3 Jahre versichert gewesen sein und möglichst viele Versicherungszeiten auf Deinem Konto haben) kommen noch mit hinzu. Aber vorsicht mit der Rente. Wird sie auf Zeit gewährt, stehst Du u.U. nach Ablauf dieser Zeit da und hast gar keine Ansprüche mehr. Dann fängt der Kampf um die Integration ins Arbeitsleben erst Recht an.
Alles Liebe
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de



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