Re: keine Umschulung bzw. Umsetzung möglich

Ulrike, Mittwoch, 21. März 2007, 13:10 (vor 6253 Tagen) @ rop


Als Antwort auf: keine Umschulung bzw. Umsetzung möglich von rop am 21. März 2007 08:20:57:


Hi rop,
bin im ö.D., hab letztens geschrieben. Bin sehbehindert wg. NHA (1 Auge blind, eins 50 % Sehkraft), 50 % schwerbehindert, mein Arbeitsplatz wurde behindertengerecht gestaltet durch das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (ist für NRW zuständig), 21-Zoll-Monitor auf Schwenkarm. Bin 56 Jahre alt und seit 1999 im Club der Netzis. Arbeite so gut es geht und bin froh, im ö.D. zu sein. Übrigens, in Münster gibt es sogar einen blinden Richter am Amtsgericht - in der Praxis meines Hausarztes ist halbtags ein blinder Masseur beschäftigt. Natürlich ist der Weg bis dahin schwierig wenn man keine Erfahrung hat. Hab ich auch durchgemacht, bezog auch Krankengeld und mußte das alles durchsetzen. Hab deshalb in letzter Zeit sehr viel gelernt. Laß den Kopf nicht hängen, man muß nur wissen, an wen man sich zu wenden hat. Falls Du aus NRW bist könnte ich Dir schon den einen oder anderen Tipp geben. Das sind meine Erlebnisse ab Nov. 2005, im Febr. 07 bekam ich dann noch ein bestimmtes Programm auf meinem Rechner installiert. Du siehst, es kann unheimlich dauern. Also "Augen zu und durch", denn nun hoffe ich, daß die Augen so lange wie möglich "durchhalten".
Viel Kraft wünsche ich Dir.
Ach ja, hier eine Adresse:
Westfälisches Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehindert Soest, Hattroper Weg 57, 59494 Soest, Tel. 02921/6840, Leiter ist ein Herr Wienecke.
Alles Gute
Ulrike



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