Re: Und was soll man dazu sagen?
Als Antwort auf: Und was soll man dazu sagen> von Ulrike am 29. Mai 2007 10:47:51:
Hallo Ulrike,
sieh einfach mal in den Hilfsmittel-Richtlinien der GKV nach, dort ist auch festgelegt bei welchen Krankheiten Kantenfilter verordnungsfähig sind.
Wenn du auf dem besseren Auge noch einen Visus von 0,5 hast, übernimmt die KK keine Kosten, diese werden erst ab einem Visus von 0,3 nach der Klassifizierung der WHO übernommen. Soweit ich weiß, müssen aber auch andere Einschränkungen des Sehvermögens berücksichtigt werden. Erkundige dich da am besten nochmal bei deiner Augenärztin.
LG und alles Gute Bernhard
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- Und was soll man dazu sagen? - Ulrike, 29.05.2007, 10:47
- Re: Und was soll man dazu sagen? - Bernhard, 29.05.2007, 12:18
- Re: Und was soll man dazu sagen? - rop, 30.05.2007, 20:46