Liebe Kerstin,
deine Irritation ist absolut nachvollziehbar.
Du hast völlig recht, dich darüber zu wundern.
Die Aussage der Praxis ist in dieser Form nicht haltbar.
Eine Kontrolle nach Ablatio ist keine Vorsorge?
Wer eine Netzhautablösung hatte, hat lebenslang ein erhöhtes Risiko.
Deshalb sind regelmäßige Kontrollen ganz normale medizinisch notwendige Leistungen nach SGB V und müssen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Das ist ganz klar keine IGeL-Leistung, sondern Standardversorgung.
Was deine Praxis macht, nennt man inzwischen offiziell „IGeL-Drückerei“ – also der Versuch, aus normalen, medizinisch notwendigen Leistungen künstlich eine Privatleistung zu machen.
Das ist unzulässig, aber leider weit verbreitet.
Gerade in Fällen wie deinem – mit früherer Ablatio, starker Myopie, Retinoschisis – ist eine Kassenleistung selbstverständlich möglich. Alles andere wäre medizinisch und rechtlich schlicht falsch.
Was du sinngemäß sagen oder schreiben kannst (freundlich, aber bestimmt):
„Ich möchte einen regulären Kassen-Termin zur Kontrolle erhalten.
Da bei mir eine Netzhautablösung, starke Myopie und eine Retinoschisis vorliegen, handelt es sich eindeutig um eine medizinisch notwendige Behandlung nach SGB V.
Das ist keine Vorsorgeuntersuchung und somit keine IGeL-Leistung.
Falls Sie mir trotzdem nur einen privat zu zahlenden Vorsorgetermin anbieten möchten,
bitte ich Sie um eine schriftliche Begründung für die Kassenärztliche Vereinigung und meine Krankenkasse.
Ich werde das dann dort klären lassen.“
Meist bewegt sich die Praxis dann.
Wenn sie trotzdem ablehnen kannst du Folgendes tun:
• bei der Krankenkasse melden
• Kassenärztliche Vereinigung kontaktieren (KV) – die sind für solche Fälle zuständig.
Du musst also NICHT zahlen- und du sollst es auch nicht.
Das Vorgehen ist eine absolute Unverschämtheit und Abzocke.
Ich persönlich würde das melden und den Arzt wechseln.