Kontrolluntersuchung bei Augenarzt

Kerstin, (vor 8 Tagen)

Hallo, liebe Mitglieder,
hatte vor 15 Jahren eine Ablatio RA.
(Z.n. starker Myopie, Katarakt-OP bds, Retinoschisis).

Zwischendurch war relative Ruhe,in Abständen fanden Kontrollen statt.

Jetzt will ich mir erneut einen Termin holen, da wird mir gesagt: NÖ, das wäre laut SGB "unnötig und unwirtschaftlich"!
Stattdessen soll ich eine "Vorsorgeuntersuchung" mit OCT und Glaukomvorsorge für 80 Euro machen...
Ich bin total perplex. Ist das jetzt wirklich so? Bin Rentnerin und muß von sehr wenig Geld leben. Meine KK-Versicherung schluck 25% der Rente.
Und jetzt soll ich NOCH mehr zahlen??


Wäre nett, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

Gruß und schönen 2. Advent

Kerstin

Kontrolluntersuchung bei Augenarzt

KAtharina ⌂, Camburg, (vor 8 Tagen) @ Kerstin
bearbeitet von KAtharina,

Liebe Kerstin,

deine Irritation ist absolut nachvollziehbar.
Du hast völlig recht, dich darüber zu wundern.
Die Aussage der Praxis ist in dieser Form nicht haltbar.

Eine Kontrolle nach Ablatio ist keine Vorsorge?

Wer eine Netzhautablösung hatte, hat lebenslang ein erhöhtes Risiko.
Deshalb sind regelmäßige Kontrollen ganz normale medizinisch notwendige Leistungen nach SGB V und müssen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Das ist ganz klar keine IGeL-Leistung, sondern Standardversorgung.

Was deine Praxis macht, nennt man inzwischen offiziell „IGeL-Drückerei“ – also der Versuch, aus normalen, medizinisch notwendigen Leistungen künstlich eine Privatleistung zu machen.
Das ist unzulässig, aber leider weit verbreitet.

Gerade in Fällen wie deinem – mit früherer Ablatio, starker Myopie, Retinoschisis – ist eine Kassenleistung selbstverständlich möglich. Alles andere wäre medizinisch und rechtlich schlicht falsch.

Was du sinngemäß sagen oder schreiben kannst (freundlich, aber bestimmt):
„Ich möchte einen regulären Kassen-Termin zur Kontrolle erhalten.
Da bei mir eine Netzhautablösung, starke Myopie und eine Retinoschisis vorliegen, handelt es sich eindeutig um eine medizinisch notwendige Behandlung nach SGB V.
Das ist keine Vorsorgeuntersuchung und somit keine IGeL-Leistung.
Falls Sie mir trotzdem nur einen privat zu zahlenden Vorsorgetermin anbieten möchten,
bitte ich Sie um eine schriftliche Begründung für die Kassenärztliche Vereinigung und meine Krankenkasse.
Ich werde das dann dort klären lassen.“
Meist bewegt sich die Praxis dann.

Wenn sie trotzdem ablehnen kannst du Folgendes tun:
• bei der Krankenkasse melden
• Kassenärztliche Vereinigung kontaktieren (KV) – die sind für solche Fälle zuständig.

Du musst also NICHT zahlen- und du sollst es auch nicht.
Das Vorgehen ist eine absolute Unverschämtheit und Abzocke.
Ich persönlich würde das melden und den Arzt wechseln.

--
Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht.

Kontrolluntersuchung bei Augenarzt

Kerstin, (vor 8 Tagen) @ KAtharina

Liebe Katharina,
danke für die schnelle Antwort.
Genauso werde ich es machen.
Ich fühle mich aber inzwischen vom behandelnden Arzt so beleidigt, dass wohl eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist.
Ich möchte nicht, quasi aus "Kulanzgründen" oder widerwillig (falls die Kasse es so sagen würde) von ihm weiterbetreut werden.
Werde also zu einem anderen Arzt wechseln (Gott sei Dank habe ich noch eine andere Wahl!).
Trotzdem werde ich es aber der Kasse melden.

Gruß
Kerstin

Kontrolluntersuchung bei Augenarzt

KAtharina ⌂, Camburg, (vor 8 Tagen) @ Kerstin

Ich würde mich dort auch nicht wohl fühlen!
Gut dass du wechseln kannst.
Ich habe das, was du geschrieben hast, bei meinem alten Augenarzt oft beobachtet, ständig sollten aggressiv Zusatzleistungen verkauft werden und die Patienten waren teilweise total überfordert damit was und ob sie die überhaupt benötigen.

--
Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht.

Kontrolluntersuchung bei Augenarzt

Kerstin, (vor 8 Tagen) @ KAtharina

Ja, die Patienten können das ja auch größtenteils gar nicht wissen bzw. werden extrem unter Entscheidungsdruck gesetzt.
Bei diesem Arzt werden zu Beispiel ALLE Katarakt-Patienten zum OCT gedrängt. Und das auch noch vom med. Personal, nicht mal vom Arzt!

Kontrolluntersuchung bei Augenarzt

KAtharina ⌂, Camburg, (vor 8 Tagen) @ Kerstin

Das Personal hat die entsprechenden Anweisungen, hier war das auch sofort am Empfang so dass die Leute sich - vor dem Arztgespräch- entscheiden sollten.

--
Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht.

Kontrolluntersuchung bei Augenarzt

Kerstin, (vor 5 Tagen) @ Kerstin

Das ist die "Antwort" der Kasse:

"Guten Tag Kerstin........,

schön von ihnen zu lesen. Weniger schön sind die Veränderungen bei den Arztbesuchen.

Ob eine Untersuchung medizinisch notwendig ist oder nicht entscheidet der behandelnde Arzt. Nur er kennt ihren gesundheitlichen Gesamtzustand.

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sieht eine zusätzliche Kostenübernahme bei finanziellen Härtefällen leider nicht vor.

Sie können sich entscheiden, ob sie die privatärztlichen Angebote annehmen und selbst tragen.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie nah – persönlich, digital und emotional.

Freundlich grüßt Sie


Mandy Scharlach

AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.

Telefon: 0800 2650800*

Internet: aok.de/nordost

Kontrolluntersuchung bei Augenarzt

KAtharina ⌂, Camburg, (vor 5 Tagen) @ Kerstin

Liebe Kerstin,

danke fürs Teilen der Antwort deiner Krankenkasse – ich sage dir ehrlich:
Diese Antwort geht komplett an deinem eigentlichen Anliegen vorbei.

Du hattest nicht gefragt, ob ein Härtefall vorliegt oder ob die Kasse IGeL-Leistungen übernimmt.
Du hattest gefragt, ob dein Augenarzt eine medizinisch notwendige Kassenleistung einfach verweigern darf.

Und hier ist wichtig zu wissen:
Bei deiner Vorgeschichte
• Netzhautablösung
• starker Myopie
• Retinoschisis
• Katarakt-OPs

…ist eine regelmäßige Netzhautkontrolle keine Vorsorge, sondern Regelversorgung nach SGB V.
Das muss die Kasse übernehmen. Es ist ganz normale Diagnostik – nicht optional.

Dass die Praxis dir sagt, es sei „unnötig“ und stattdessen eine privat zu zahlende Vorsorge verkaufen will, fällt inzwischen offiziell unter den Begriff 👉 IGeL-Drückerei
Und das ist nicht zulässig.
Die Krankenkasse hätte dir das eigentlich klar bestätigen müssen, statt eine Standardfloskel zu schicken.

Was du jetzt tun kannst:
1. Bei der Kasse erneut antworten- kurz und klar formuliert, dass es sich bei dir nicht um Vorsorge handelt, sondern eine bestehende Erkrankung überwacht werden muss.
2. Parallel zur Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gehen– dort sind solche Fälle bekannt, und die KV reagiert hoffentlich.

Du hast Anspruch auf die Untersuchung. Die AOK hat ein Standardmäßiges Schreiben geschickt was am eigentlichen Thema voll vorbei geht.

--
Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht.

Kontrolluntersuchung bei Augenarzt

Kerstin, (vor 5 Tagen) @ KAtharina

danke, liebe Katharina.
Die Antwort besagt ja: dass der Arzt entscheidet, ob ein medizinisch nötige Kontrolle vorliegt, oder nicht.
Und da stellen sie sich auf den Standpunkt: der Arzt sieht eben KEINE medizinische Notwendigkeit.
Damit ist die Kasse "aus dem Schneider".....

Ich bin gerade extrem wütend und kann gar nicht darauf antworten.
Muß jetzt überlegen, ob ich meinem bisherigen Arzt noch irgendetwas schreibe,oder nicht.
Habe aber jetzt auch Angst, dass der nächste Arzt das genauso sieht....

Gruß
Kerstin

Kontrolluntersuchung bei Augenarzt

KAtharina ⌂, Camburg, (vor 4 Tagen) @ Kerstin

Liebe Kerstin,

ich verstehe deine Wut sehr gut. Die AOK macht es sich hier einfach und sagt im Grunde nur:
„Wenn der Arzt es nicht für notwendig hält, zahlen wir nicht.“

Das heißt: Das eigentliche Problem ist nicht die Kasse, sondern die Praxis.
Bei deiner Vorgeschichte (Ablatio, Myopie, Retinoschisis, OPs) halten viele Augenärzte regelmäßige Kontrollen für sinnvoll und rechnen sie ganz normal über die Kasse ab – das ist das normale Vorgehen einer guten Praxis.

Wenn dein Arzt sagt „nicht notwendig“ und dir gleichzeitig eine 80-Euro-Vorsorge anbietet, ist das mindestens fragwürdig und geht in Richtung IGeL-Drückerei. Du musst das nicht akzeptieren.

Mein Vorschlag:
• Such dir eine andere Augenarztpraxis und sage dort klar, dass du eine Verlaufskontrolle nach Ablatio brauchst.
• Wenn du magst, kannst du den Fall zusätzlich der Kassenärztlichen Vereinigung schildern – die sind dafür zuständig, wenn Kassenleistungen in IGeL gedrückt werden.

Du machst nichts falsch. Du hast allen Grund, auf einer vernünftigen, kassenärztlichen Kontrolle zu bestehen – notfalls bei einem anderen Arzt.
Das Verhalten der jetzigen Praxis ist einfach Abzocke.

--
Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht.

Kontrolluntersuchung bei Augenarzt

Kerstin, (vor 4 Tagen) @ KAtharina

danke für den Zuspruch, liebe Katharina.
So mache ich das.


Herzlichen Gruß
Kerstin

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