Re: Gesichtsfeldausfall und Fahrerlaubnis

rop, Sonntag, 12. August 2007, 19:02 (vor 6108 Tagen) @ Wolfgang


Als Antwort auf: Gesichtsfeldausfall und Fahrerlaubnis von Wolfgang am 12. August 2007 18:50:35:


Hallo Wolfgang,
zuerst mal:
es gibt ja Gesichtsfeldausfälle, die irgendwo Richtung Nase liegen und die durch das Partnerauge gut ausgeglichen werden können. Es gibt Bereiche, die sich im Gesichtsfeld des rechten und des linken Auges überlagern, wodurch das Stereosehen möglich ist. Bzw. wenn da Ausfälle liegen, ist das Gehirn gut in der Lage, das auszugleichen.

Die Führerscheinbestimmungen sehen vor:
http://www.dog.org/publikationen/verkehrskommission_Anhang1.html

Schau es dir genau an, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
Wenn ja, ist ja alles ok und dann zieht dir das Versorgungsamt oder wer bei euch für den GdB zuständig ist, auch keinen Strich durch die Rechnung.

Gesichtsfeldausfall und Schwerbehinderung:
Hauptsächlich für die Bestimmung des GdB bei Augengeschichten sind Landolt-Visus und Gesichtsfeldausfall Goldmann manuell-kinetisch Marke III/4 ausschlaggebend. Je nach dem, wo der Gesichtsfeldausfall liegt, wie groß er ist, macht das soundsoviel Prozent aus, da gibt es schon enorme Abstufungen.
Genau dasselbe beim Visus.

lg rop



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