Re: OCT keine Kassenleistung

rop, Donnerstag, 04. Oktober 2007, 18:45 (vor 6052 Tagen) @ Peter


Als Antwort auf: OCT keine Kassenleistung von Peter am 04. Oktober 2007 13:29:16:


Hi Peter,
ich denke mir das so: Wenn es nur um den Nachweis eines Maculaödems geht, reicht ein Querschnitt, also ein OCT. Wenn man aber genau wissen will, was wo mit den Gefäßen und den Leckagen passiert, macht man halt eine Fluoreszenzangiografie.
Bei mir liefen die Untersuchungen über die Klinik und Überweisung Augenarzt - war Berechtigungsschein oder Einweisungsschein oder beides - und daher über GKV.
Das mit dem Mx hat sich zerschlagen bzw. aufgeklärt>
lg rop



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