keine Umschulung bzw. Umsetzung möglich

rop, Mittwoch, 21. März 2007, 08:20 (vor 6253 Tagen)

Hi,
hat einer von Euch Erfahrungen im Beamtenbereich, habe gestern erfahren, dass die Möglichkeit einer Umsetzung auf eine vergleichbare Stelle in meinem Fall nicht möglich ist, es bliebe nur die BEantragung einer Rente, muss erst mal abklären, ob ich überhaupt die Mindestdienstzeit erreicht habe... Die Rente hätte dann vielleicht die Höhe von Hartz IV,
habe seit meiner Krankschreibung immer gehofft, es würde eine Umschulung möglich sein,
in meinen alten Job vor dem Studium (Rechtsanwaltsfachangestellte) kann ich auch nicht zurück, die sind ja noch nicht einmal tariflich oder gewerkschaftlich oder mit Betriebsrat organisiert, welcher Rechtsanwalt wird eine .... erblindende ... Sekretärin anstellen wollen...
bin jetzt ziemlich frustriert, habe gehofft, irgendwie noch zwanzig Jahre arbeiten zu können, muss jetzt wohl alle möglichen Verfahren auf mich nehmen (Dienstfähigkeit, Berufsfähigkeit, Amtsarzt und was da so alles kommt neben dem Versorgungsamt noch und den sowieso klinischen Untersuchungen, morgen ist wieder eine....)
Das heißt auch für uns, im Monat 1.000 Euro einsparen... (wovon 350 Euro monatlich allein meine Krankenversicherung sind, ich versichere mich zu 100 % selbst und bin nicht in der Beihilfe drin)
bin ziemlich gefrustet,
lg rop


Re: keine Umschulung bzw. Umsetzung möglich

Angelika (Bayern), Mittwoch, 21. März 2007, 10:34 (vor 6253 Tagen) @ rop


Als Antwort auf: keine Umschulung bzw. Umsetzung möglich von rop am 21. März 2007 08:20:57:


Hallo Rop,
also immer mal langsam mit den jungen Pferden und lasse Dich nicht ins Bockshorn jagen. Gerade im ö.D. gibt es sehr viele Möglichkeiten. Wenn eine Umsetzung nicht möglich sein sollte, so ist etwas Anderes möglich: die Weiterbildung/Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten in einem BFW für Blinde und Sehbehinderte z.B. (ist die Frage, welchen Status Du momentan hast).
Das wäre dann allerdings ein Wechsel aus den Beamtenstatus heraus ins Angestelltenverhältnis. Eine ander Möglichkeit wäre die blindentechnische Grundausbildung. Damit, und mit den entsprechenden Hilfsmitteln, kannst Du auch an Deinem momentanen Arbeitsplatz sicherlich weiterarbeiten.
Aus welchem Bundesland bist Du eigentlich> Ich war selbst im ö.D., wenn Du magst, schreib mich doch einfach privat an.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de


Re: keine Umschulung bzw. Umsetzung möglich

Ulrike, Mittwoch, 21. März 2007, 13:10 (vor 6253 Tagen) @ rop


Als Antwort auf: keine Umschulung bzw. Umsetzung möglich von rop am 21. März 2007 08:20:57:


Hi rop,
bin im ö.D., hab letztens geschrieben. Bin sehbehindert wg. NHA (1 Auge blind, eins 50 % Sehkraft), 50 % schwerbehindert, mein Arbeitsplatz wurde behindertengerecht gestaltet durch das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (ist für NRW zuständig), 21-Zoll-Monitor auf Schwenkarm. Bin 56 Jahre alt und seit 1999 im Club der Netzis. Arbeite so gut es geht und bin froh, im ö.D. zu sein. Übrigens, in Münster gibt es sogar einen blinden Richter am Amtsgericht - in der Praxis meines Hausarztes ist halbtags ein blinder Masseur beschäftigt. Natürlich ist der Weg bis dahin schwierig wenn man keine Erfahrung hat. Hab ich auch durchgemacht, bezog auch Krankengeld und mußte das alles durchsetzen. Hab deshalb in letzter Zeit sehr viel gelernt. Laß den Kopf nicht hängen, man muß nur wissen, an wen man sich zu wenden hat. Falls Du aus NRW bist könnte ich Dir schon den einen oder anderen Tipp geben. Das sind meine Erlebnisse ab Nov. 2005, im Febr. 07 bekam ich dann noch ein bestimmtes Programm auf meinem Rechner installiert. Du siehst, es kann unheimlich dauern. Also "Augen zu und durch", denn nun hoffe ich, daß die Augen so lange wie möglich "durchhalten".
Viel Kraft wünsche ich Dir.
Ach ja, hier eine Adresse:
Westfälisches Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehindert Soest, Hattroper Weg 57, 59494 Soest, Tel. 02921/6840, Leiter ist ein Herr Wienecke.
Alles Gute
Ulrike


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