Einäugig!

Sealink, Sonntag, 03. Juni 2007, 17:24 (vor 6177 Tagen)

Hallo, Leidensgenossen!
Nach einer komplizierten Netzhautablösung, diversen Eiterungen und einem Abszess, der während einer OP spontan platzte und dabei starken Druck auf das Auge ausübte, ist wohl der Sehnerv so stark geschädigt, dass ich auf diesem Auge nichts mehr sehe. Hat jemand eine Ahnung, welche Auswirkungen das auf die Anerkennung der Fahrerlaubnis hat> Genauer gesagt, muss ich das irgendwo melden, und muss ich befürchten, meinen Führerschein zu verlieren> Ich fahre im Moment ohne Probleme, aber was ist bei einem Unfall>
Habt ihr da Erfahrungen>
Vielen Dank im Voraus


Re: Einäugig!

KAtharina, Sonntag, 03. Juni 2007, 17:57 (vor 6177 Tagen) @ Sealink


Als Antwort auf: Einäugig! von Sealink am 03. Juni 2007 17:24:36:


Hallo, soweit ich weiss, darfst Du als einäugige noch fahren, da Du ja mit dem anderen Auge 100% siehst>Ich glaueb, bis 60 oder 705 geht es wohl. Mal nach Angelika ruft!!!(Die kennt sich da aus).
LG Katharina


Re: Einäugig!

birgit, Sonntag, 03. Juni 2007, 19:29 (vor 6177 Tagen) @ KAtharina


Als Antwort auf: Re: Einäugig! von KAtharina am 03. Juni 2007 17:57:01:


Hallo,

Sehe auch nur mehr mit einem Auge, und wenn das Amt nicht durch Zufall drauf gekommen wäre...... naja. Man darf auch einäugig fahren, man muss mit dem noch sehenden Auge 80% erreichen und mein Führerschein wurde auf 3 Jahre begrenzt. Dann muss ich wieder ein Augenärztliches Attest bringen

lg Grüße Birgit


Re: Einäugig!

Angelika (Bayern), Sonntag, 03. Juni 2007, 23:08 (vor 6176 Tagen) @ KAtharina

ist ja schon gut, bin ja da :-)
Also: die entsprechenden Vorschriften stehen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeVO) samt Anlage.
Schaut einfach mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/fev/index.html
Dabei auf Anlage 6 achten!!!:
1.2.1
Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Bei Beidäugigkeit:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,5,
Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,2.
Bei Einäugigkeit (d. h. Sehschärfe des schlechteren Auges unter 0,2): 0,6.

Ãœbrige Sehfunktionen
Gesichtsfeld:
Normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beidäugiges Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen.
Beweglichkeit:
Bei Beidäugigkeit sind Augenzittern sowie Schielen ohne Doppeltsehen in zentralem Blickfeld bei normaler Kopfhaltung zulässig. Doppeltsehen außerhalb eines zentralen Blickfeldbereichs von 20 Grad im Durchmesser ist zulässig. Bei Einäugigkeit normale Beweglichkeit des funktionstüchtigen Auges.

Soweit der Gesetzestext bzw. die entsprechende Anlage.
Das Ganze gilt in Deutschland! Andere Länder in der EU mögen da andere Vorschriften haben. Eigentlich sollten diese Vorschriften den Augenärzten bekannt sein und sie sollten darauf hinweisen.
Übrigens: ich laufe normal eine Treppe hinunter (sofern sie mir bekannt ist) und verschütte auch nix beim Eingießen (halte immer den Finger für die Höhe der Flüssigkeit hinein *ggg) Darf ich jetzt wieder mit meinem Auto auf die Straße>

P.S.: Hab "nur" noch 10% bei 10 Grad Gesichtsfeld (also ungefähr so viel, wie andere, wenn sie sich ein Löchlein bei Eis in die Scheibe kratzen).
Und vor allem: sacht der Polizist auch nix, wenn ich beim Aussteigen meinen Stock ausklappe> Ohne falle ich nämlich in die Löcher in der Straße und stolpere über die Bordsteinkanten (passiert mir mit dem Auto nicht, weil das Teil einfach so über die Bordsteinkante rollt... allerdings auch über einiges Andere, was ich nicht gesehen hab).
Mein Hobby waren Autos, Oldtimer - und nu> Nu hab ich das Forum und fahre mit dem Bus (ist eh sicherer, weil größer und von den Anderen eher zu sehen *ggg)
Schönen Abend noch - Auto fahren ist nun mal nicht alles...
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de

Treppen runter und so

Wolfram (DD), Montag, 04. Juni 2007, 09:58 (vor 6176 Tagen) @ Angelika (Bayern)


Als Antwort auf: Re: Einäugig! von Angelika (Bayern) am 03. Juni 2007 23:08:02:


Guten Morgen (Blick zur Uhr... na ja, geht gerade noch) Angelika,
Ich hatte mir auch mal eingebildet, daß mir hier eine Treppe bekannt sei; aber sie hatte ein Eigenleben: die letzte Stufe hatte sich versteckt. Und wenn ein paar Kilo Übergewicht da auf den kleinen umgeknickten Fuß drücken - AUA!!
Also fahre ich nicht Auto! ;o))
Aber was anderes: ich hätte nicht gewußt, ob man da im Fall des hiesigen Themas nicht doch irgendwie der Versicherung...
Ich hatte mal eine BU-Versicherung - zwar mit dem Passus, daß bei BU auf Grund der Augenerkrankung nix gezahlt wird - aber die BU kam dann im Endeffekt nicht wegen der Augen. Aber die Versicherung hat ganz schnell einen Grund gefunden, daß die Augen DOCH irgendwie mit Schuld sind. Das war´s dann.
Wie man´s macht...
LG ich von hier


Re: Treppen runter und so

Angelika (Bayern), Montag, 04. Juni 2007, 10:33 (vor 6176 Tagen) @ Wolfram (DD)


Als Antwort auf: Treppen runter und so von Wolfram (DD) am 04. Juni 2007 09:58:22:


Moin Wolfram,
bei der Autoversicherung ist das etwas anderes, als bei einer BU z.B.
Die Autoversicherung ist auf das "Fahrzeug und den Fahrzeugführer" bezogen, nicht auf die versichernde Person (Fahrzeughalter). Es wird auch der Gegenstand versichert - nur so ist es z.B. möglich, Leistungen zu erbringen, wenn das Fahrzeug führerlos einen Schaden anrichtet :-) (Gegenbeispiel>)
Es können auch Personen ein Fahrzeug versichern, die keine Fahrerlaubnis besitzen. Passiert was, wird überprüft, ob der MOMENTANE Fahrzeugführer zum "Führen des Fahrzeuges berechtigt und geeignet" war.
Und die Treppe würde ich an Deiner Stelle mal richtig ausschimpfen *gggg
Gemein von ihr, gerade dann eine Stufe weniger zu haben, wenn Du sie brauchst....
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de


Re: Treppen runter und so

Wolfram (DD), Montag, 04. Juni 2007, 10:48 (vor 6176 Tagen) @ Angelika (Bayern)


Als Antwort auf: Re: Treppen runter und so von Angelika (Bayern) am 04. Juni 2007 10:33:04:


Moin Angelika,
Danke für die (Auf)klärung.
* Wenn ein Fahrzeug FÜHRERLOS einen Schaden anrichtet> Das ist dann Vernachlässigung der Aufsichtspflicht - und die Versicherung ist wieder fein raus!
* Ja, nich> Du verstehst mich. Die Treppe hat bloß doof geguckt
;o)

Re: Treppen runter und so

Peter (WW), Montag, 04. Juni 2007, 16:36 (vor 6176 Tagen) @ Wolfram (DD)


Als Antwort auf: Re: Treppen runter und so von Wolfram (DD) am 04. Juni 2007 10:48:54:


Hallöle,
vernachlässigt ist da nix. Wenn z.B. das Auto wegrollt, weil der Fahrer oder bevorzugt die Fahrerin ;-))))) vergessen hat die Handbremse anzuziehen, so ist das allerdings zumindest Fahrlässigkeit, wenn nicht gar grob fahrlassig. Es kann sich aber auch um ein Augenblicksversagen handeln, dann muß die Versicherung dennoch löhnen, wenn nicht die grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.....Das hieße auch, wenn jemand mit 10% Sehkraft Auto fährt, weil die Sehbehinderung erst seit kurzem besteht und er einfach nur vergessen hat, daß er ja nun fast nix mehr sieht, so wäre das eindeutig ein Augenblicksversagen, wenn dieser jemand regelmäßig fährt, obwohl er nix siht, so ist dies grob fahrlässich und außerdem vorsätzlich. Der Oma, die er dann umgenietet hat, wids egal sein, der Versicherung nicht....
Versicherung ist zu kompliziert für Intelligente Menschen;-)
Peter


Ver-un-sicherungen

Wolfram (DD), Dienstag, 05. Juni 2007, 08:47 (vor 6175 Tagen) @ Peter (WW)


Als Antwort auf: Re: Treppen runter und so von Peter (WW) am 04. Juni 2007 16:36:12:


Hallo Peter,
Ich denke, Dein letzter Satz trifft´s!
Ich habe die Bemerkung auch nicht so ganz ernst gemeint, da ich zu Versicherungen im Allgemeinen und deren Leistungen im Besonderen ein sehr gestörtes Verhältnis habe.
In ALLEN Fällen, wo ich es mit Versicherungen zu tun hatte, haben sie (bzw. deren Mitarbeiter) es auf bewundernswerte Art und Weise verstanden, sich vor ihren in den Policen gemachten Zusagen und Versprechungen zu drücken.
(ob es kleinere Schäden, geklaute Fahrräder, kleine Brandschäden, Unfalltagegeld oder die genannte BU-Versicherung waren)
Zusammengefaßt: ich kann bei Versicherungen nicht nur von Augenblicksversagen sprechen ;o)) - vielleicht hatte ich auch immer nur die falsche...
Herzliche Grüße
Wolfram


Re: Einäugig!

Angelika Bonyadi, Sonntag, 03. Juni 2007, 19:34 (vor 6177 Tagen) @ Sealink


Als Antwort auf: Einäugig! von Sealink am 03. Juni 2007 17:24:36:


Hallo, ich habe in etwa das gleiche Problem ( ein Auge 100%, das andere 10%).
Habe nach meiner ersten Netzhaut OP dazu meinen damaligen Augenarzt befragt. Seine Antwort war, dass es vom Gesetz her erlaubt ist, einäugig zu fahren.
Es gibt auch keine Fristen, ab wann man das darf, der Fahrer selbst entscheidet, wann er sich sicher genug fühlt. Wenn ich sicher und problemlos z.B. eine Treppe auf-und abgehen könne und in ein Glas einschenken, ohne danebenzugießen, wäre der Zeitpunkt gekommen, wo ich es wieder wagen könne.
Ich entnahm dieser Antwort, dass ich um meinen Führerschein keine Angst haben muss und mich deswegen auch nirgends melden muss.
Mit freundlichen Grüßen Angelika Bonyadi / Österreich


Re: Einäugig!

Sealink, Montag, 04. Juni 2007, 07:30 (vor 6176 Tagen) @ Sealink


Als Antwort auf: Einäugig! von Sealink am 03. Juni 2007 17:24:36:


Vielen Dank für die prompten und ausführlichen Antworten. Nur eine Frage noch: Habt ihr Erfahrungen, ob die Versicherungen im Zweifelsfall meinen, wegen Behinderung nicht zahlen zu müssen> Sollte man seine EInäugigkeit melden oder lieber den Mund halten>
Liebe Grüße
Sealink


Re: Einäugig!

Angelika (Bayern), Montag, 04. Juni 2007, 08:22 (vor 6176 Tagen) @ Sealink


Als Antwort auf: Re: Einäugig! von Sealink am 04. Juni 2007 07:30:31:


Die Versicherung fragt da gar nicht nach. Wer die Fahrerlaubnis besitzt (Führerschein), ist auch berechtigt, ein Fahrzeug zu führen. Es gibt lediglich eine Meldepflicht gegenüber den Behörden (Straßenverkehrsamt), wenn ein offizieller Fahrtauglichkeitstest abgelegt wird. Diesen Test gibt es z.B. in einigen Kurkliniken als eine Art "Fahrsimulator", der auch einen Reaktionstest beinhaltet.
Sollte sich allerdings z.B. im Rahmen eines Unfalles herausstellen, daß Du nicht fahrtüchtig warst (Seheinschränkungen, Alkohol, Drogen u.a.), dann wird sich die Versicherung an Dir schadlos halten, weil Du "grob fahrlässig" gehandelt hast.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de

Re: Einäugig!

Uschi Ffm., Montag, 04. Juni 2007, 11:41 (vor 6176 Tagen) @ Sealink


Als Antwort auf: Einäugig! von Sealink am 03. Juni 2007 17:24:36:


Hallo,

habe auf meinem linken Auge auch nur noch ca. 20%. Mein Augenarzt meinte auch, ich müsse nichts unternehmen und könne fahren wenn ich mir sicher sei. Wir haben gegenüber eine Fahrschule, den Fahrlehrer habe ich auch gefragt und bekam eigentlich die gleiche Antwort.

Liebe Grüße

Uschi


Re: Einäugig!

Renate (Bayern), Dienstag, 26. Juni 2007, 16:42 (vor 6154 Tagen) @ Sealink


Als Antwort auf: Einäugig! von Sealink am 03. Juni 2007 17:24:36:


Hallo,
leider kam ich erst jetzt wieder dazu Beiträge zu lesen. Ich fahre schon lange einäugig und brauche auch hierfür ein augenärztliches Gutachten. Meines Wissens ist es so, dass die neuen Bestimmungen (seit ca. 2002)eine Sehfähigkeit auf dem guten Auge von mindestens 60 % erfordern, hast Du Deinen Führerschein schon früher gemacht, gelten sogar noch die alten Bestimmungen mit 50 % Sehschärfe auf dem guten Auge. Wieviel Sehkraft hast Du denn auf dem guten Auge>
Nach einem Umzug haben es bei mir die Behörden auch mal verschlampt, und meine Gedanken gingen auch in die Richtung, sage ich was oder nicht. Aber ich hatte zuviel Angst, falls was passiert, so habe ich es wieder gemeldet. Aber vielleicht kannst Du da mal im Vertrauen mit Deinem Augenarzt sprechen.
Liebe Grüße
Renate


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