Gesichtsfeldausfall und Fahrerlaubnis

Wolfgang, Sonntag, 12. August 2007, 18:50 (vor 6108 Tagen)

Hallo, seit einer Netzhaut-OP vor 11 Jahren am li. Auge habe ich dort auch einen gewissen Gesichtsfeldausfall. Nun will ich, auch aus anderen Gründen, einen Antrag auf Schwerbehindertenstatus stellen. Wenn ich den Gesichtfeldausfall dort angebe, kann ich dann Schwierigkeiten mit meiner Fahrerlaubnis bekommen> Ich muss dazu erwähnen, dass ich beim Auto fahren keinerlei Probleme habe.
Gruß Wolfgang


Re: Gesichtsfeldausfall und Fahrerlaubnis

rop, Sonntag, 12. August 2007, 19:02 (vor 6108 Tagen) @ Wolfgang


Als Antwort auf: Gesichtsfeldausfall und Fahrerlaubnis von Wolfgang am 12. August 2007 18:50:35:


Hallo Wolfgang,
zuerst mal:
es gibt ja Gesichtsfeldausfälle, die irgendwo Richtung Nase liegen und die durch das Partnerauge gut ausgeglichen werden können. Es gibt Bereiche, die sich im Gesichtsfeld des rechten und des linken Auges überlagern, wodurch das Stereosehen möglich ist. Bzw. wenn da Ausfälle liegen, ist das Gehirn gut in der Lage, das auszugleichen.

Die Führerscheinbestimmungen sehen vor:
http://www.dog.org/publikationen/verkehrskommission_Anhang1.html

Schau es dir genau an, ob du die Voraussetzungen erfüllst.
Wenn ja, ist ja alles ok und dann zieht dir das Versorgungsamt oder wer bei euch für den GdB zuständig ist, auch keinen Strich durch die Rechnung.

Gesichtsfeldausfall und Schwerbehinderung:
Hauptsächlich für die Bestimmung des GdB bei Augengeschichten sind Landolt-Visus und Gesichtsfeldausfall Goldmann manuell-kinetisch Marke III/4 ausschlaggebend. Je nach dem, wo der Gesichtsfeldausfall liegt, wie groß er ist, macht das soundsoviel Prozent aus, da gibt es schon enorme Abstufungen.
Genau dasselbe beim Visus.

lg rop


Re: Gesichtsfeldausfall und Fahrerlaubnis

Wolfram (DD), Montag, 13. August 2007, 11:13 (vor 6107 Tagen) @ Wolfgang


Als Antwort auf: Gesichtsfeldausfall und Fahrerlaubnis von Wolfgang am 12. August 2007 18:50:35:


Hallo Wolfgang,
Ich habe zwar im konkreten Fall keine Erfahrung - aber aus anderen Begebenheiten heraus: Du HAST die Fahrerlaubnis...
Ich kenne Fälle, bei denen die Personen eigentlich nicht mehr fahren dürften...
Mal sehr salopp formuliert: Das eine bearbeitet das Versorgungsamt, das andere die Zulassungsstelle. Das sind 2 (zwei) Ämter - und man kriegt es ja oft nicht mal auf die Reihe, daß eine Information in EINEM Amt von einem Zimmer ins andere kommt ;o)
(Und wenn alle die, die einen GdB haben, nicht mehr fahren dürften, wären die Straßen sehr leer)
Außerdem scheint Dein 2. Auge doch in Ordnung zu sein, oder>
Herzliche Grüße und alles Gute
Wolfram

Re: Gesichtsfeldausfall und Fahrerlaubnis

Wolfgang, Montag, 13. August 2007, 21:30 (vor 6107 Tagen) @ Wolfgang


Als Antwort auf: Gesichtsfeldausfall und Fahrerlaubnis von Wolfgang am 12. August 2007 18:50:35:


Herzlichen Dank für die für mich sehr hilfreichen Antworten.
Wolfgang


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