Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Carolin, Mittwoch, 05. September 2007, 17:10 (vor 6080 Tagen)

Hallo ihr Lieben!

Wisst ihr zufällig etwas darüber> Mit meinem neuen Arbeitsvertrag hab ich einen Fragebogen erhalten, in welchem steht: "Liegen Erkrankungen, Arbeitsbehinderungen oder Infektionen vor, durch die die Tauglichkeit für die vorgesehene Tätigkeit eingeschränkt ist>" Im Nachfolgenden wird die Fage gestellt, ob man anerkannt schwerbehindert ist. Diese Frage kann ich mit nein beantworten, denn ich habe nie einen Antrag auf einen Behindertenausweis gestellt. Aber die erste Frage bereitet mir Bauchschmerzen.

Bin ich verpflichtet, ja anzukreuzen> Es wird nicht gefragt, um welche Krankheit es sich dabei handelt. Mir wurde mal erzählt, wenn ich keinen Ausweis hätte, müsse ich auch keine Angaben zu meinen Behinderungen machen. Andererseits will ich auch keine Nachteile haben, wenn mal was passiert. Ich hab ja nen Job, wo es auch aufs Sehvermögen ankommt.

Danke euch! Carolin


Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Friedrich (NRW), Mittwoch, 05. September 2007, 18:19 (vor 6080 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Carolin am 05. September 2007 17:10:57:


Liebe Carolin,

da Du keinen Schwerbehindertenausweis besitzt, brauchst Du auch keine Behinderung angeben.

"Liegen Erkrankungen, Arbeitsbehinderungen oder Infektionen vor,
durch die die Tauglichkeit für die vorgesehene Tätigkeit eingeschränkt ist>"

Ist Deine Tätigkeit dadurch eingeschränkt>
Diese Frage kannst Du nur selbst beantworten.
Sollte das der Fall sein, nutzt es Dir nichts das zu verschweigen,
da es auffällt und dann als Inkopetenz in Deinem Job gewertet werden könnte.
Auch könntest Du keinerlei "freiwillige" Arbeitserleicherungen von Deinem Arbeitgeber erbitten, zu denen er ansonsten vielleicht bereit wäre.

Viele Grüße

Friedrich


Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Wolfram (DD), Mittwoch, 05. September 2007, 18:23 (vor 6080 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Carolin am 05. September 2007 17:10:57:


Hallo Carolin,
Diffiziles Ding, das! Mit Deinem 2. Absatz hast Du ja schon alles beantwortet.
Einerseits: "Kein Mensch muß müssen" (der Derwisch zu "Nathan der Weise")
andererseits, was ist, wenn...
Langer Rede kurzer Sinn - kannst Du mit Deinem Personalbearbeiter REDEN> Wenn ja, frag ihn, was Du antworten sollst...
Der Personalbearbeiter ist auch nur ein Mensch und kennt eventuelle Stolperstellen. Und was unter vier Augen gesagt wurde....
So würde ICH es machen und so habe ich es gemacht.
Ansonsten: "Liegen Erkrankungen, Arbeitsbehinderungen oder Infektionen vor, durch die die Tauglichkeit für die vorgesehene Tätigkeit eingeschränkt ist>", heißt nicht " durch die ... eingeschränkt werden könnte"...
Es ist spitzfindig, ja! Aber besser wäre es, wenn Du den Menschen da fragen könntest.
Herzliche Grüße
Wolfram


Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

M;atthias, Mittwoch, 05. September 2007, 18:49 (vor 6080 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Carolin am 05. September 2007 17:10:57:


hallo Carolin,

ich bin zwar mit der Materie nur am Rande vertraut; grundsätzlich darf der AG nicht nach Krankheiten, Behinderungen , gesundheitl. Einschränkungen fragen.
Es würde auch gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz verstoßen.
Allerdings soll es davon Ausnahmen geben, wenn die Krankheit bzw. Behinderung bzw. gesundheitl. Einschränkung die Verrichtung der Tätigkeit unmöglich oder nur in eingeschränktem Umfang erlauben würde und dies dem AG nicht zumutbar wäre.
Also ich würde Dir empfehlen bei einem Arbeitsrichter im Rahmen öffentlicher Sprechzeiten nachzufragen, das ist üblicherweise kostenfrei.


LG

Matthias

Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Ursula (NRW), Donnerstag, 06. September 2007, 08:27 (vor 6080 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Carolin am 05. September 2007 17:10:57:


Hallo, Carolin,
diese Frage nach Einschränkungen stellt der Arbeitgeber, um sich auch selbst zu schützen, d.h. im Sinne von Arbeitsschutzmaßnahmen und späteren rechtlichen Konsequenzen für ihn selber. Leider sieht es in der Praxis dann so aus, dass je nach Firma man sich als Arbeitnehmer eher ein K.O.-Kriterium ausstellt. Ich glaube, dass ist auch heutzutage die größte Befürchtung seitens der Arbeitnehmer. Da du aber einen Arbeitsvertrag hast, sieht die Lage für dich anders aus. Wie bereits hier empfohlen wurde, würde ich von deiner Augenerkrankung erzählen, ggfs. um evtl. einmal freiwillige Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers in Anspruch nehmen zu können.
Alles Gute.
Ursula

Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Carolin, Freitag, 07. September 2007, 16:00 (vor 6078 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Carolin am 05. September 2007 17:10:57:


Hallo ihr, habt vielen Dank für eure Antworten! Ich bin mir jetzt leider immer noch sehr unschlüssig. Einen Persoalbearbeiter haben wir nicht, nur einen Geschäftsführer, der mich eingestellt hat. Der Fragebogen stammt von den Gesellschaftern der Firma, soweit ich weiß. Dem Geschäftsführer musste ich neulich notgedrungen von meiner Erkrankung erzählen, also weiß er es. Aber ob er meine Frage beantworten kann, bezweifle ich.

Eigentlich ist meine Arbeit insofern durch meine Behinderung nicht eingeschränkt, dass ich meine Arbeit verrichte wie alle anderen auch. Ich werde da nicht mit Samthandschuhen angefasst und leiste dasselbe wie alle. Andererseits ist es eben ein Job, wo es gerade aufs Sehen ankommt und da bin ich in der Tat gegenüber meinen Kollegen etwas benachteiligter. Ich bin vollkommen unschlüssig, was ich machen soll.

Ein Arbeitsrichter - ich schau mal, ob ich sowas hier überhaupt finde...


Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Wolfram (DD), Freitag, 07. September 2007, 17:18 (vor 6078 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Carolin am 07. September 2007 16:00:20:


Hallo Carolin,
Ich wollte Dir raten, daß Du erstmal Deine eigene Situation beleuchten solltest. Das hast Du aber schon getan: "Eigentlich ist meine Arbeit insofern durch meine Behinderung nicht eingeschränkt..."
Was anderes ist aber auf dem Fragebogen auch nicht gefragt.
Richtig>

Andererseits hast Du Deinen Geschäftsführer über die Krankheit informiert. Vielleicht wäre es möglich, Dir durch die Firma/das Unternehmen Deine Arbeit bzw. Deinen Arbeitsplatz "leidensgerecht" (sorry, heißt so) zu gestalten.
(Im Übrigen: wenn Dein Geschäftsführer für Personalfragen zuständig ist, müßte er Dir auch die Frage beantworten können. Theoretisch jedenfalls - aber zu ihm wirst Du wohl nicht gerade so ein Vertrauensverhältnis haben).

"...bin ich in der Tat gegenüber meinen Kollegen etwas benachteiligter..." ist eine ganz andere Sache.
Vielleicht wäre es nicht ganz falsch, DESWEGEN über den Antrag einer Schwerbehinderung nachzudenken>

Arbeitsrechtler/Arbeitsgericht - Hm - die sehen meist nur die rein juristische Seite - und nicht Dich als Carolin...
Ein grübel-gemäßigtes Wochenende und herzliche Grüße
Wolfram


Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Angelika (Bayern), Freitag, 07. September 2007, 20:09 (vor 6078 Tagen) @ Wolfram (DD)


Als Antwort auf: Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Wolfram (DD) am 07. September 2007 17:18:46:


Hallo Carolin,
Du kannst Dich, auch ohne Schwerbehindertenausweis, einmal mit dem Integrationsfachdienst in Verbindung setzen und nachfragen, ob bei Deinen Einschränkungen Hilfsmittel angeraten wären. Sollte das der Fall sein, kannst Du einen Antrag auf Anerkennung stellen und mit Deinem Arbeitgeber die Anpassung des Arbeitsplatzes klären (in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst!). Dein Arbeitgeber hat dadurch lediglich Vorteile: Dein Arbeitsplatz wird für ihn kostenneutral angepaßt und er kann seine Quote der "Beschäftigung von Schwerbehinderten im Betrieb" erhöhen und zahlt weniger Ausgleichsabgabe.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de

Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Carolin, Sonntag, 09. September 2007, 16:05 (vor 6076 Tagen) @ Angelika (Bayern)


Als Antwort auf: Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Angelika (Bayern) am 07. September 2007 20:09:16:


Hallo Angelika,

gute Idee, das guck ich mir mal an.

Liebe Grüße, Carolin


Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Carolin, Sonntag, 09. September 2007, 16:03 (vor 6076 Tagen) @ Wolfram (DD)


Als Antwort auf: Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Wolfram (DD) am 07. September 2007 17:18:46:


Hallo Wolfram,

Ja, das hab ich mir auch überlegt. Wenn ich EIGENTLICH nicht benachteiligt bin, weil ich dieselbe Arbeit schaffe, sollte ich auch Nein angeben. Was mich auch stört ist, dass nach Behinderungen und Infektionen in einem Satz gefragt wird. Meines Wissens ist das gar nicht zulässig, oder> Darf ich dann überhaupt im Nachhinein einen Ausweis anfordern, wenn ich vorher Nein angegeben hab, ohne dass mir das als arglistige Täuschung ausgelegt wird>

Liebe Grüße, Carolin


Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Wolfram (DD), Montag, 10. September 2007, 09:19 (vor 6076 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Carolin am 09. September 2007 16:03:57:


Hallo Carolin,
"Liegen Erkrankungen, Arbeitsbehinderungen oder Infektionen vor, durch die die Tauglichkeit für die vorgesehene Tätigkeit eingeschränkt ist>"
Meiner (auf der Grundlage DEINER) Meinung nach: nein!
Ich weiß nicht, ob das so gefragt werden darf - guck Dir den Unfug moderner Arbeitszeugnisse an: "er hat sich viel Mühe gegeben..." -> hier weiß so ziemlich jeder, daß außer "er" jedes andere Wort gelogen ist; und das vermutlich auch darauf beruht, daß irgendwer mal ein Urteil gefällt hat, daß irgendwas nicht so ins Zeugnis zu schreiben ist... -

im Grunde genommen kann es eine Absicherung für beide Seiten sein.
Du hast Deinem Geschäftsführer von Deiner Krankheit erzählt - Du fühlst Dich für die Arbeitsaufgabe tauglich. -> Du hast aber festgestellt, daß es Dir schwerer fällt, als anderen. Warum solltest Du da nicht fragen, ob man Dir einiges erleichtern kann = einen Antrag auf Schwerbehinderung (oder zumindest Gleichstellung) stellen>
Die Einrichtung eines ggf. behindertengerechten Arbeitsplatzes oder Veränderung der Arbeitsbedingungen hilft dann DIr UND Deinem Arbeitgeber (siehe Angelika u.a.) - Du erhältst Dir vielleicht Deine Gesundheit, erleichterst Dir die Arbeit und das ist ja sicher auch im Intressse Deines Arbeitgebers.
Herzliche Grüße
Wolfram


Re: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag

Carolin, Donnerstag, 13. September 2007, 23:56 (vor 6072 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Angabe Behinderung bei Arbeitsvertrag von Carolin am 05. September 2007 17:10:57:


Hallo Carolin,

wenn es noch nicht zu spät ist können wir ja wegen der Sache in Kontakt bleiben. Ich habe gerade heute einen Arbeits-RA eingeschaltet, auch weg. der Angabe der schon anerkannten Schwerbehinderung etc. Bis 50% zählt man ja nicht als schwerbehindert. Ich will aber einen besseren Arbeitsplatz/PC.Ich habe gestern nun 40% ! anerkannt bekommen und wollte über die Gleichst.stelle weg. der 50% gehen. Dann käme ich den "höherwertigen" PC näher. Jedenfalls kreuzt man dort aber an, dass der AG informiert werden darf u. nun habe ich bedenken das er sagt: Wieso Gleichstellung> Frau Carolin...hat doch nie etwas angegeben...Naja, der Rechtsanwalt recherchiert noch weg. meiner vielen Fragen. Könnte dich auf den laufenden halten, wenn du magst.
Sorry, in Kürze, da Uhrzeit und in 5h aufstehen u. nach München-Augenklinik.!Mal sehen.
C.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum