stufenweise Wiedereingliederung

Meike, Mittwoch, 19. September 2007, 20:41 (vor 6073 Tagen)

Hallo an Alle,
vielleicht kann mir ja jemand was zur folgenden Problematik schreiben.Vor fast genau einem Jahr erhielt ich meine Kündigung auf Grund Eröffnung Insolvenz. Kurz darauf kam die NHA also OP 1-3um das Auge einigermaßen wieder heile zu machen.Kurz vor OP 3 erhielt ich ein Angebot neu in einer Fa. zu starten, in meinem alten Beruf. Große Freude da der neue AG auch bereit war, mit der Einstellung zu warten bis die OP vorbei war. Alles war ok. Bis halt die NH wieder runter kam und das öl wieder rein. Mein AG war aber so nett mir auch hier entgegen zu kommen und zu warten bis ich wieder auf dem Damm war und trotz meiner Einäugigkeit ein AV mit mir einzugehen. Mit Absprache meines AA und NACHFRAGE bei der KK wurde nun eine stufenweise Wiedereingliederung ausgearbeitet.Ich war so happy das ich trotz der Einschränkung eine neue Chance bekommen sollte. Als diese Wiedereingliederungsgeschichte zur Absegnung bei der KK landete wurde diese plötzlich mit der Begründung abgelehnt, geht nicht da neuer AG. Hat da jemand Erfahrung. Voll einsteigen kann ich noch nicht, da ich noch ziemlich oft starke Kopfschmerzen habe die letzte OP war erst vor 3 Wochen und die Einarbeitung in der neuen Firma kann man bis Ende Oktober stundenweise hinbekommen.
Wäre dankbar für jeden Tipp und wünsch einen schönen Abend

Danke an alle im voraus
Gruß Meike


Re: stufenweise Wiedereingliederung

Angelika (Bayern), Mittwoch, 19. September 2007, 21:32 (vor 6073 Tagen) @ Meike


Als Antwort auf: stufenweise Wiedereingliederung von Meike am 19. September 2007 20:41:02:


Hallo Meike,
schreib mal den gleichen Text an den Behindertenbeauftragten Deines Bundeslandes und an den der Bundesregierung. Die Adressen findest Du unter www.behindertenbeauftragter.de
Bin mal gespannt, wer dort wen flott macht :-)
Noch ein Tipp: Frag mal bei den "gemeinsamen Servicestellen" nach. Die sollten eigentlich solche Anträge sortieren und die zuständige Stelle ausmachen - und wenn sie es nicht können (2 Versuche haben sie meines Wissens frei), dann müssen sie erst mal selbst die Kosten tragen. Die Kostenträger sollten sich so untereinander nicht mehr um die Zuständigkeiten drücken können - ist leider ein bißchen in Vergessenheit geraten.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de


Re: stufenweise Wiedereingliederung

rop, Mittwoch, 19. September 2007, 22:33 (vor 6073 Tagen) @ Angelika (Bayern)


Als Antwort auf: Re: stufenweise Wiedereingliederung von Angelika (Bayern) am 19. September 2007 21:32:42:


Hallo Angelika,
Du bist einfach KLASSE!!!!

lg rop


Re: stufenweise Wiedereingliederung

Carolin, Donnerstag, 20. September 2007, 10:50 (vor 6072 Tagen) @ Meike


Als Antwort auf: stufenweise Wiedereingliederung von Meike am 19. September 2007 20:41:02:


Hallo Meike,

ich hatte auch ein neues Jobangebot und konnte wegen der NHA nicht gleich starten. Der neue AG hat 3,5 Monate gewartet und dann begann die Probezeit im März mit der Wiedereingliederung für 4 Wochen. Erst mit 4h, dann 5h, dann 6h.
M.E. war das vom AG sehr kulant, aber die KK> Muß doch zustimmen. Soll doch froh sein, dass sie kein Krankengeld mehr zahlen muß, wenn die WE gelingt...
LG
Carolin


Re: stufenweise Wiedereingliederung

Magdalena, Donnerstag, 20. September 2007, 14:46 (vor 6072 Tagen) @ Meike


Als Antwort auf: stufenweise Wiedereingliederung von Meike am 19. September 2007 20:41:02:


Hallo Meike,
habe vor 2 Jahren die Insolvenz meiner Fa. erlebt.
Die neue Firma , die euch "gekauft" hat, mußte euch doch einen Sozialplan anbieten, mindestens auf ein Jahr befristet!!Das hängt natürlich vom
Betriebsübergang(ev.§ 613a) ab.
Auf alle Fälle würde ich einen Rechtsanwalt befragen, oder beim Arbeitsgericht
eine kostenlose Beratung wahrnehmen.VdK wäre auch eine gute Anlaufstelle, grad bei Krankheitsfälle.
LG Magdalena

Re: stufenweise Wiedereingliederung

Carolin, Donnerstag, 20. September 2007, 21:51 (vor 6072 Tagen) @ Meike


Als Antwort auf: stufenweise Wiedereingliederung von Meike am 19. September 2007 20:41:02:


Hallo Meike,

also um so mehr ich es mir überlege...Es ist einfach Schwachsinn!
Die KK stimmen m.E. da immer zu. Die einzige Frage die es zu regeln gilt ist: Zahlt die KK weiter oder der AG> Mir wurde gesagt in >90% der Fälle zahlt der AG das nicht, dann übernimmt es halt die KK. Das ist auf den Wiedereingliederungsplan geregelt. Du bekommst also klassisch dein K.-geld weiter, da du de facto ja noch krank geschrieben bist auch o.k. so.
LG
Carolin


Re: stufenweise Wiedereingliederung

Wolfram (DD), Freitag, 21. September 2007, 12:35 (vor 6071 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Re: stufenweise Wiedereingliederung von Carolin am 20. September 2007 21:51:45:


Hallo Carolin,
Ich hatte mich bisher aus dieser Diskussion rausgehalten, da ich zu lange "raus" bin - und da es heute laufend neue Bestimmungen gibt, sieht man ja kaum noch durch (...und ist es auch Wahnsinn, so hat es doch Methode... Schiller);
ich kenne es auch so: während der Wiedereingliederung zählt man noch als arbeitsunfähig und bekommt Krankengeld - und diese Zeit zählt dann auch bei der Summierung der Ausfalltage! (damals max. 15 Monate im Zeitraum von 3 Jahren)
Wenn die KK nun sagt, daß eine Wiedereingliederung auf einem völlig neuen Arbeitsplatz infolge der Zusatzbelastung ungüsntig ist, wäre das ein freundlicher Hinweis. Warum sie aber in Meikes Fall die Maßnahem ablehnt, ist zumindest mir völlig unverständlich.
Ein anderer Aspekt wären gesetzliche Regelungen in diesem Zusammenhang mit der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses - aber das wäre schon eine entsprechende Erläuterung wert.
Alles seltsam.
Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende
Wolfram


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