Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung

M;atthias, Freitag, 21. September 2007, 10:40 (vor 6071 Tagen)

hallo beisammen,
hallo Carolin,

Die Frage von Carolin bezüglich Angabe von Krankheiten/Behinderungen beim AG ist zwar ein Weilchen her, mich hat das dennoch weiterhin beschäftigt.
Also ich habe folgendes erfahren:
Zunächst muss unterschieden werden,
Im Falle chronischer Erkrankungen ist das Gesetz strenger :
"es würde einen erheblichen Eingriff in die Intimsphäre des Betroffenen darstellen"
weiterhin wird hier ausgeführt:
"Die Erkrankung muss der Bewerber nur angeben, wenn die Eignung für die Stelle erfahrungsgemäß auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abschnitten erheblich beeinträchtigt wäre".

Bei anerkannter Schwerbehinderung verhält es sich etwas anders:
"Eine Schwerbehinderung hingegen dürfe nach derzeit geltender Rechtsauffassung nicht verschwiegen werden - unabhängig davon, ob die Behinderung für die jeweilige Stelle relevant ist oder nicht - weil damit ja verschiedene Pflichten des Arbeitgebers verbunden sind, so wie Sonderrechte des Schwerbehinderten, z. B. mehr Urlaubstage".

Sollte ein Bewerber den Eindruck haben, er werde wegen seiner Behinderung diskriminiert und verschweigt seine Behinderung und verzichtet damit auf seine Sonderrechte, so hätte der AN gute Chancen gegen seine Kündigung erfolgreich vorzugehen - insofern die Arbeit nicht erheblich beeinträchtigt wurde- ,falls der Schwindel auffliegt.
Solch eine richterliche Entscheidung muss aber noch abgewartet werden.

LG

Matthias


Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung

rop, Freitag, 21. September 2007, 11:22 (vor 6071 Tagen) @ M;atthias


Als Antwort auf: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung von M;atthias am 21. September 2007 10:40:03:


Hi Matthias,
hast du die Quelle / Rechtsquelle parat>

lg rop


Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung

M;atthias, Freitag, 21. September 2007, 11:58 (vor 6071 Tagen) @ rop


Als Antwort auf: Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung von rop am 21. September 2007 11:22:27:


Hallo rop

diese Angaben stammen von einem Arbeitsrichter am Augsburger Arbeitsgericht.

LG

Matthias


Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung

Carolin, Freitag, 21. September 2007, 16:26 (vor 6071 Tagen) @ M;atthias


Als Antwort auf: Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung von M;atthias am 21. September 2007 11:58:01:


Hallöchen,
ich bin zwar die andere Carolin, die welche ihre probezeit gerade weg. der Schwerbehinderung nicht bestanden hat, die andere Carolin steht gerade am Anfang.
Wie ich neulich schon schrieb gilt die Angabepflicht aber nur bei einer Schwerbehinderung v. 50% und mehr, darunter gilt man noch nicht als schwerbehindert. Jedenfalls lt. Internet und meinem Arbeitsrichter.
Carolin


Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung

Wolfram (DD), Freitag, 21. September 2007, 16:34 (vor 6071 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung von Carolin am 21. September 2007 16:26:36:


Hallo andere Carolin,
(Das ist ja echt kompliziert - Carolin d.J. oder so> ;o))
Ich würde das ganz sehr anzweifeln!! Gerade in unserem Fall ist es ganz wichtig, zwischen GdB 30 und 50 die Gleichstellung zu beantragen!! Mit Ausnahme des Zusatzurlaubs stehen Dir dann alle Rechte eines Schwerbehinderten zu (da Du ja auch die gleichen Pflichten und Unannehmlichkeiten hast!!)
Warum sagt Dein Arbeitsrichter sowas>
Die Probezeit ist natürlich eine Ausnahmesituation - aber auch dafür muß es eine Lösung geben. Ab GdB 30 kann man den SB gleichgestellt werden (und wird es im Fall der Augenerkrankung nach meiner Erfahrung auch)
Herzliche Grüße
Wolfram

Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung

Carolin, Freitag, 21. September 2007, 16:58 (vor 6071 Tagen) @ Wolfram (DD)


Als Antwort auf: Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung von Wolfram (DD) am 21. September 2007 16:34:56:


Hallo Wolfram,

du hast ja absolut recht. Ich (Carolin d.Ä.)schreibe hier immer nur von meinem speziellen Fall = Probezeit. In dieser nützt es lt. Gleichstellungsstelle und Arbeitsrichter, äh Entschuldigung Arbeitsanwalt eben nichts gleichgestellt zu sein. Keine Auswirkungen auf den Arbeitsplatz (ordentl. Ausstattung), Kündigungsfristen oder ähnliches.
Für mich ist das schon bitter (gestern bekam ich am letzten Tag der Probezeit ohne Vorwarnung die Kündigung), denn ich habe nach 15 Jahren einen sicheren AG verlassen (dort hatte ich am letzten Arbeitstag die Einblutung...), dann wurde mir der neue Job als Vertrieb verkauft (das mache ich auch noch unfit oder halb krank) und am Ende war es Sachbearbeitung mit 10 und mehr Stunden Computerarbeit am Tag.
Ich habe mich echt geschunden und vielleicht ist ja alles besser so, aber die Art und Weise!!!
Dazu kommt, das wir auf einem Teambildungsseminar waren und ich die Ergebnisse dann thematisieren wollte. Da war ich gleich unten durch, so ein Störenfried aber auch!. Wäre ich nicht mehr in der Probezeit gewesen, hätte ich es ihnen nach so einer Kündigung schon schwer machen können.
Trotzdem erwäge ich rechtl. Mittel. a) wegen einem guten Arbeitszeugnis,
b) habe ich aus meiner Krankheit keinen Hehl gemacht und keine Erleichterungen oder den versprochenen Job nicht mal in Ansätzen bekommen und
c) muß es doch auch mal möglich sein, seine Meinung zu sagen, um -wie in meinem Fall- das ganze Team voranzubringen! Was schickt uns der AG auf ein Seminar: "Synergien im Team" und kann dann mit den Folgen nicht umgehen.(mal davon abgesehen, dass ich dort im Hochseilgarten rumspringen durfte).
Die Herren , welche mir die Kündigung überreicht haben (verschiedene Hierarchieebenen) haben mich nur belächelt und mich als undiplomatisch dargestellt. Nur mein unmittelbarer Chef (das kleinste Licht) meinte dann: "Frau Carolin, ist schon was besonderes. Das hätte sich doch hier kein Mensch zu sagen gewagt..."
Letztlich wußten "die" aber auch das ich noch mal operiert werde. Ich denke in Summe war das einfach zu viel.
LG
Carolin

Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung

Wolfram (DD), Freitag, 21. September 2007, 17:27 (vor 6071 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung von Carolin am 21. September 2007 16:58:30:


Hallo Carolin,
Hm. Ganz schön heftig. Und das mit der Kündigung tut mir leid.
Bloß Du hast recht: In der Probezeit können sie ALLES machen -> für die AN-Seite das Schwerste: man kann nichts dagegen tun.
Oder es wird Nervenkrieg - oder jemand hat einen Namen zu verlieren.
Welche Werte zählen noch>> Die Theorie haben wir früher mal gelernt - jetzt müssen wir auch die Praxis lernen...
So, wie Du das geschildert hast, bist Du einigen dieser "Herren" gefährlich geworden - da findet sich doch ein Vorwand.
Aber Du klingst insgesamt gut! Du hast Kraft! Energie!
LG Wolfram


Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung

Carolin, Freitag, 21. September 2007, 17:37 (vor 6071 Tagen) @ Wolfram (DD)


Als Antwort auf: Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung von Wolfram (DD) am 21. September 2007 17:27:41:


Danke dir. Das baut mich wirklich auf.
Naja, es ist alles noch so frisch. Ich bin insgesamt ein "Arbeitstier" und dann von jetzt auf gleich so auf Ruhe /Nichstun gestellt. Der AG hat zwar die 14 Tages-Frist eingehalten, aber durch Urlaub und Ãœberstunden "durfte" ich sofort gehen.
Es wird sicher immer wieder Schwankungen geben, aber im Moment erst einmal Think pink, in jeder Sache liegt eine Chance. Vielleicht ein augenverträglicher Job> oder Menschen mit rückrat>!!
LG
Carolin


Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung

Wolfram (DD), Samstag, 22. September 2007, 09:21 (vor 6070 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung von Carolin am 21. September 2007 17:37:07:


Hallo Carolin,
Dein AG wird sich nicht die Blöße geben, Dir einen Angriffspunkt zu liefern. Sicher wird er die 14 Tage einhalten... Der Hinweis, daß Du undiplomatisch bist, war wohl schon deutlich (ich kann das auch nicht -> Schützen sind undiplomatisch. Angeblich ;o)))
In jeder Sache liegt eine Chance. Ich neige da eher zum Fatalismus - Du nicht!! Ich denke schon, daß Du was finden wirst - und drücke die Daumen!

Ich denke, die Investition von Fürsorgestelle/Integrationsamt u.a. hat auch noch eine andere Seite: es könnte ja sein, daß sich manch AG da gute (und für ihn faktisch kostenlose) Arbeitsplätze einrichten läßt, den AN dann aber mit fadenscheinigen Gründen in oder nach der Probezeit abserviert... lassen sich die o.g. Ämter die Investition im Nicht-Einstellungsfall zurückzahlen>> Wohl eher selten.
Ist doch im Großen, wie im Kleinen: wie viele Schlitzohren haben sich mit fetter "Ostförderung" in Neufünfland angesiedelt - und kassieren jetzt aus genau dem gleichen Grund "Europaförderung"!
Wie viele AG stellen - mit Unterstützungsgeldern vom Arbeitsamt - Leute ein; entlassen sie nach der entspr. Zeit und stellen - wieder mit Unterstützung - neue ein>
Wer klopft denen auf die Finger> (Und vor allem, mit welcher rechtlichen Grundlage> Die Bestimmungen sind ja in beiden Fällen so).
"Es geht irgendwie weiter" sagt sich so leicht -> aber es geht irgendwie weiter!
Ein schönes Wochenende und herzliche Grüße
Wolfram


Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung

M;atthias, Dienstag, 25. September 2007, 13:52 (vor 6067 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung von Carolin am 21. September 2007 16:58:30:


hallo Carolin,

melde mich erst verspätet, da ich nun ein paar Tage nicht im Forum war.
Tut mir entsetzlich leid für Dich, dass Du Deinen Job verloren hast, sicherlich bist Du enttäuscht und fühlst Dich getäuscht; vielleicht war es gut so, dass es schnell vorbei war, denn man konnte heraushören, wie sehr doch so manches bei dieser Firma im Argen liegt.
Ich hatte mal einen Job, der nach Ablauf der Probezeit (= 6 Monate) endete, davon 5 Monate täglicher Kleinkrieg mit Chefin, man konnte mir nichts vorwerfen, mündliche Begründung- ohne Zeugen - jetzt können wir Dich ohne Probleme loswerden.
Ich wünsche Dir jedenfalls einen guten Neubeginn

LG

Matthias


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