Re: schwerbehindertenausweis

Angelika (Bayern), Mittwoch, 19. April 2006, 08:07 (vor 6605 Tagen) @ biggi


Als Antwort auf: Re: schwerbehindertenausweis von biggi am 18. April 2006 23:11:23:


Hallo Biggi,
ein Widerspruch lohnt sich, wenn bei Dir noch andere Störungen des Sehvermögens vorliegen (Gesichtsfeld-Ausfälle). Der Widerspruch wird formlos eingereicht (innerhalb eines Monats nach dem Bescheid!) und braucht erst einmal keine Begründung. Du kannst z. B. folgendes schreiben: "Gegen den Bescheid vom.... erhebe ich hiermit fristgerecht Widerspruch. Für die weitere Begründung senden Sie mir bitte eine Kopie des von Ihnen angefertigten Gutachten."

Die Kopie kostet manchmal die Kopierkosten. Du kannst aber auch Akteneinsicht verlangen und entweder selbst zum LV fahren oder deine Akte beim für Dich zuständigen Sozialamt einsehen (die Akte wird dann dorthin gesandt). Das lohnt sich aber nur, wenn Du der Meinung bist, daß dem LV wichtige Unterlagen fehlen könnten.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de



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