Heute beim AA Kontrolle nach NHA

bernhard67, Samstag, 27. April 2024, 20:59 (vor 222 Tagen) @ DanielBerlin

Mindestvoraussetzung für Autofahren:

Zentrale Tagessehschärfe: Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,5.

Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 6.

Dort sind auch noch weiter Anforderungen genannt.

0,5 beidäugig ist für das Autofahren schon wenig: überholen würde ich da nicht mehr, zu schnell hat man bei ungünstigen Lichtverhältnisse da was übersehen.


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