Heute beim AA Kontrolle nach NHA

DanielBerlin @, Berlin, Montag, 29. April 2024, 18:45 (vor 17 Tagen) @ bernhard67

Mindestvoraussetzung für Autofahren:

Zentrale Tagessehschärfe: Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Sehschärfe: 0,5.

Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 6.

Dort sind auch noch weiter Anforderungen genannt.

0,5 beidäugig ist für das Autofahren schon wenig: überholen würde ich da nicht mehr, zu schnell hat man bei ungünstigen Lichtverhältnisse da was übersehen.

Aktuell fahre ich auch noch nicht. Die Sehschärfe ändert sich Aktuell noch. Ich will erst wieder fahren mit der neuen Brille und guten Gefühl.


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