Re: NHA-Rentenversicherung

Wolfram, Donnerstag, 22. März 2007, 15:59 (vor 6252 Tagen) @ Matthias Stangler


Als Antwort auf: NHA-Rentenversicherung von Matthias Stangler am 22. März 2007 15:06:04:


Hallo Matthias,
Herzlich willkommen erstmal!
Was die Flapsigkeit betrifft - ich denke, bei grundsätzlichen Fragen ist sie vielleicht fehl am Platze und wird - so weit ich das beurteilen kann - auch nicht vorkommen;
Wenn man sich aber schon eine Weile kennt, halte zumindest ich es mit einem Spruch von Dolf Künzel: "Manche Dinge im Leben sind so ernst, daß man sie nur heiter betrachten kann" -
Zu Deiner Frage: Die rein rechtliche Definition von Erwerbsminderung etc. erfordert m.A.n. auch auf den konkreten Fall bezogene Änderungen! Zum einen ignoriert sie völlig das Alter des Betreffenden; zum anderen die von Dir gennannten Probleme. (man wird es u.U. für "zumutbar" halten, daß Du auf Grund dieser Situation umziehst oder eine Zweitwohnung anschaffst. Diese Zumutbarkeitsklausel ist in meinen Augen ein subjektiv zu mißbrauchender "Gummiparagraph!!") Aber das hilft Dir jetzt nicht weiter.
Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Antrag stellen! Du schreibst: "...vielleicht kann ich ein paar Std. arbeiten..."; - Gut, aber was, wenn nicht>>
Die Lage in diesem Land zwingt Dich einfach dazu, Deine Rechte einzufordern und mit <10/<30% (!!) bist Du nun mal "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" nicht - oder zumindest nicht voll - einsatzfähig bzw. vermittelbar! Ob der Antrag befürwortet oder abgelehnt wird, ist erstmal abzuwarten - aber Du hast es versucht!
Bist Du schwerbehindert bzw. hast Du einen Antrag gestellt> Das halte ich auch für wichtig.
Herzliche Grüße, viel Erfolg und alles Gute
Wolfram



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