Re: NHA-Rentenversicherung

Angelika (Bayern), Donnerstag, 22. März 2007, 17:21 (vor 6252 Tagen) @ Matthias Stangler


Als Antwort auf: NHA-Rentenversicherung von Matthias Stangler am 22. März 2007 15:06:04:


Hallo Matthias,
es geht bei der EU-Rente heute wirklich nur noch um die Frage, ob Du drei oder sechs Stunden arbeiten kannst. Wer weniger als 3 Std. schafft, der hat Anspruch auf volle EU-Rente, wer bis 6 Std. schafft, der kann mit halber Rente rechnen. Wer länger als 6 Std. arbeiten kann, hat gar keinen Anspruch auf Rente. Die persönlichen Verhältnisse - und dazu zählen auch fehlende Verkehrsverbindungen - sind dabei nicht zu berücksichtigen.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de



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