Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

Caro, Donnerstag, 03. Februar 2005, 11:37 (vor 7015 Tagen)

Hallo
Ich bin sehr froh, dieses Forum gefunden zu haben, bin noch ein Neuling unter den Netzhautabgelösten.
Ich bin 22 Jahre alt. Mir hat an Silvester jemand einen Feuerwerkskörper ins linke Auge geworfen. Die Prellung des Augapfels hat zu einer massiven Netzhautablösung mit Riss am gelben Fleck geführt. Nach der ersten OP (Gaseinfüllung) konnte ich noch ca. 10-20 % auf dem Auge sehen, seit der zweiten OP (Silikon und lasern) sehe ich überhaupt nichts mehr links. In der dritten OP soll mir wahrscheinlich die Linse entfernt werden, weil die und der Zilliarkörper vermutlich durch den Unfall auch geschädigt sind und deswegen das Silikonöl in die Vorderkammer durchgesickert ist. Ich habe nun einige Fragen und würde mich freuen, wenn jemand was weiß.
- Gibt es unter euch noch jemanden, der durch einen Unfall auf einem Auge erblindet ist>
- welcher Behindertengrad liegt bei einseitiger Erblindung vor>
- wird man mit einer solchen Behinderung bei der Berufssuche benachteiligt>
- gibt es eine Art Rente oder ähnliches, die man beantragen kann>
- gibt es eine Seite im Netz oder Bücher, die Richtlinien für ein Leben mit solch einem kranken Auge liefern>
- weiß jemand etwas über Schrumpfungsprozesse infolge von Unfällen mit Netzhautablösung>

Ich wäre wirklich dankbar, wenn jemand eine oder mehrere Fragen beantworten kann. Die besten Wünsche für jeden von euch! Caro


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