Re: Behindertengrad bei einseitiger Erblindung?

Annette, Donnerstag, 03. Februar 2005, 22:46 (vor 7015 Tagen) @ Caro

Hallo Caro,

Ich habe wegen einer anderen Sache eine Schwerbehinderung und beantrage gerade einen Ausweis. Ich meine, dass eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit von unter 3 h täglich vorliegt. Was darüber liegt gilt als Erwerbsminderung. Mit einem Schwerbehindertenausweis gibt es im Arbeitsleben Begünstigungen, wie Steuerfreibeträge, erhöhten Urlaubsanspruch und Schutz vor Mehrarbeit. Auch gibt es eine Klausel nach der Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden sollen. Ob das de Fakto auch so geschieht ,weiss ich nicht. Rentenanspruche haben zunächst nichts mit dem Grad der Behinderung zu tun, sondern hier wird seperat in einem anderen Antrag festgestellt, ob eine Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Von Schwerbehinderten Betroffenen höre ich auch manchmal, dass eine Angabe der Behinderung bei der Einstellung nachteilig sein kann. Infos gibt es z.B. hier:
http://www.rechtspraxis.de/ausweis.html. Zu Deinen anderen Fragen weiß ich leider nichts.

Alles Gute für Dich.

Annette


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