Re: Rat zur Umschuulung

Angelika (Bayern), Samstag, 09. Dezember 2006, 19:45 (vor 6350 Tagen) @ TanjaM

Als Antwort auf: Re: Rat zur Umschuulung von TanjaM am 09. Dezember 2006 19:25:22:


hallo tanja,
hast Du die 20 % erst seit der NHA oder früher schon gehabt> Wenn die "Einäugigkeit" neu ist, wirst Du mit Sicherheit Deine Schwierigkeiten bei den Zeichnungen haben (die Maße versetzen sich nach rechts zum schlechteren Auge hin durch das fehlende Stereosehen). Hast Du seit Geburt diesen Unterschied, besteht die Möglichkeit, daß Du im laufe der Jahre hast ausgleichen können (Argumentationshilfe>). Dann ist die Frage, ob Dich Dein Arbeitgeber weiterhin auf einem anderen Arbeitsplatz einsetzen kann, wenn Du umgeschult hast. Wenn ja, dann kann er Druck beim Rententräger machen. Solltest Du im Moment keine Arbeitsstelle haben, dann hast Du Zeit. Setz Dich nicht unter Druck, sondern gehe die Sache ruhig an. Dein Augenarzt sollte Dich weiterhin krankschreiben, weil Du Deinen Beruf definitiv nicht ausüben kannst. Nach dem Krankengeld geht´s dann zum Arbeitsamt. Die werden sich im Moment zieren, weil kein Geld mehr da ist, aber Du kannst auf das neue Jahr drängen, damit die Lücken nicht zu groß werden. Auch solltest Du Dich telefonisch mit der Reha-Beratung in Verbindung setzen und nachfragen, ob Du nicht vorab in ein Berufsförderungswerk zu einem Beratungsgespräch gehen kannst - die Kosten werden dann vom Rententräger übernommen. Lasse Dir von allen Kopien der entsprechenden Schreiben geben, dann kannst Du diese Schreiben selbst weitergeben (faxen) und die Wege durch die Instanzen sind nicht ganz so lang.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de


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