Re: Machbarkeit ?

Angelika (Bayern), Freitag, 27. Juli 2007, 19:07 (vor 6130 Tagen) @ Wolfram (DD)

Hallo Wolfram und alle anderen Mitleser,
hier mal der entsprechende Ausschnitt:
Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn in geeigneter Weise – für die Führung von Fahrzeugen nötigenfalls durch Einrichtungen an diesen – Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortliche, z. B. einem Erziehungsberechtigten.

später heißt es dann:
Blinde Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Stock, gelbe Abzeichnen nach Abs. 2 oder die Begleitung durch einen Blindenhund im weißen Führgeschirr kenntlich machen. Stock, Abzeichen und Blindenhund im weißen Führgeschirr können gleichzeitig verwendet werden.

So, da steht nix davon, daß ein "Langstock" nur für Blinde ist, sondern da steht, daß der "weiße Stock" für Blinde ist!!!!
Der Langstock ist erst in den 70er Jahren hier eingeführt worden. Bis dahin galt und gilt auch heute noch, ein weißer Krückstock als Zeichen für die Erblindung.
Der erste Absatz zielt ganz allein auf die Gefährdung Deiner Person und anderer Personen durch deinen Gesundheitszustand.
Frag doch mal Deinen Augenarzt nach einer schriftlichen Bestätigung über das, was er Dir gesagt hat :-) - und nagle ihn dann auf die Haftung im Falle eines Unfalles fest...... (das Rezept ist schneller geschrieben, als Du piep sagen kannst).
Noch was zu den Kantenfiltern: die Dinger reduzieren den Blauanteil des Lichtes und die Streuung - also nix mit "subjektiv". Die Optiker lachen sich scheckig, wenn sie das hören. Da es immer schon den Streit um das Recht der Verordnung und Feststellung der Sehkraft zwischen beiden Berufen gibt, wäre DER AA ein Klasse Gegenbeispiel für die Kompetenz der AÄe.
Liebe Grüße und Nerven wie Drahtseile
Angelika


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