neuer Augenarzt - selbes Problem
Liebe Kerstin,
du darfst im selben Quartal einen anderen Augenarzt aufsuchen – und nein, dafür musst du nicht „betteln“.
Etwas genauer erklärt:
• In der gesetzlichen Krankenversicherung ist kein „Hausarztmodell“ für Augenärzte vorgeschrieben.
Du darfst also frei mehrere Augenärzte aufsuchen, auch im selben Quartal.
• Das gilt nicht als genehmigungspflichtige Zweitmeinung, sondern schlicht als weiterer Arztkontakt, besonders dann, wenn:
• du Beschwerden hast (z. B. Lichtphänomene)
• oder du dich nicht untersucht gefühlt hast
Ich denke das was du gerade erlebst haben wir folgendem Umstand zu verdanken, ich versuche das mal zu erklären:
Ein immer größerer Teil der Augenarztpraxen gehört inzwischen Investorengruppen, MVZ-Ketten oder Finanzbeteiligungen.
Diese Praxen werden nicht primär medizinisch, sondern betriebswirtschaftlich geführt.
Das bedeutet ganz nüchtern - Umsatzvorgaben, IGeL-Quoten, Effizienzdruck.
IGeL-Leistungen wie OCT, Glaukomvorsorge oder „Spezialchecks“ sind dabei kein Zusatz mehr, sondern zentrales Geschäftsmodell.
Die Folgen für Patienten sind dramatisch:
• Medizinisch notwendige Kontrollen (z. B. nach Netzhautablösung!) werden zu „freiwilliger Vorsorge“ umdeklariert
• Beschwerden werden ignoriert, solange kein Geld fließt
• Ärzte verweigern Untersuchungen, wenn Patienten nicht zahlen
• Angst wird bewusst instrumentalisiert („Man könnte ja etwas übersehen …“)
Das ist nicht nur unethisch – es ist medizinisch hochproblematisch.
Bekannte Beispiele sind Sanoptis und Artemis.
--
Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht.