Re: Netzhautriß bei einem Kind

Elisabeth, Freitag, 10. August 2007, 08:35 (vor 6110 Tagen) @ Jutta


Als Antwort auf: Netzhautriß bei einem Kind von Jutta am 09. August 2007 21:52:56:


Hallo Jutta,

zu dem medizinischen Befund und was dein Sohn machen darf, kann ich dir leider nicht weiter helfen. Auf jeden Fall sollte er versuchen etwas vorsichtiger zu sein. Dies ist bei Kindern leichter gesagt, als getan – zumal Kinder einen Sehverlust viel besser kompensieren können als ein Erwachsener.

Zu der schulischen Situation – wie rop schon geschrieben hat, solltest du auf jeden Fall mit dem Sportlehrer sprechen, dass dein Sohn im Moment keine Ballspiele machen kann und er dies nicht negativ in die Notengebung einfliesen lassen darf. Kooperative Lehrer sind dazu bereit ihren Lehrplan umzustellen.
Ihr habt die Möglichkeit, wenn es Probleme, wie z.B. beim Tafelabschrieb und Lesen etc. in der Schule gibt, einen sonderpädagogischen Förderbedarf zu beantragen. Das heißt, dein Sohn wird von einer Blinden- und Sehbehindertenschule betreut. Man gibt dir, deinem Sohn und ganz wichtig den Lehrern der Regelschule Hinweise, wie sie deinem Sohn in verschiedenen Situationen unterstützen können. Ebenso steht ihm ein Nachteilsausgleich zu. Das heißt wiederum, dass man ihm, wenn er mit dem plötzlichen Sehverlust nicht zurecht kommt und er daher für seine Aufgaben wesentlich mehr Zeit benötigt, ihm z.B. die Aufgaben kürzt.
Vielleicht hilft dir folgende Information weiter - Hinweise für Lehrer sehbehinderter Schüler an Regelschulen Zusammengestellt von Prof. Dr. B. Käsmann-Kellner, Univ.-Augenklinik Homburg (Saar)
<A href="http://www.integrationskinder.org/schule/lehrerinfos.pdf" target="_top[/link]http://www.integrationskinder.org/schule/lehrerinfos.pdf</A>

Die Abnahme des Schwimmabzeichens ist, mit einer ärztlichen Bescheinigung, auch ohne Springen zulässig.

Wenn du noch Fragen hast melde dich!

Liebe Grüße und alles Gute für deinen Sohn
Elisabeth


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