Kontrolluntersuchung bei Augenarzt

KAtharina ⌂, Camburg, (vor 5 Tagen) @ Kerstin

Liebe Kerstin,

danke fürs Teilen der Antwort deiner Krankenkasse – ich sage dir ehrlich:
Diese Antwort geht komplett an deinem eigentlichen Anliegen vorbei.

Du hattest nicht gefragt, ob ein Härtefall vorliegt oder ob die Kasse IGeL-Leistungen übernimmt.
Du hattest gefragt, ob dein Augenarzt eine medizinisch notwendige Kassenleistung einfach verweigern darf.

Und hier ist wichtig zu wissen:
Bei deiner Vorgeschichte
• Netzhautablösung
• starker Myopie
• Retinoschisis
• Katarakt-OPs

…ist eine regelmäßige Netzhautkontrolle keine Vorsorge, sondern Regelversorgung nach SGB V.
Das muss die Kasse übernehmen. Es ist ganz normale Diagnostik – nicht optional.

Dass die Praxis dir sagt, es sei „unnötig“ und stattdessen eine privat zu zahlende Vorsorge verkaufen will, fällt inzwischen offiziell unter den Begriff 👉 IGeL-Drückerei
Und das ist nicht zulässig.
Die Krankenkasse hätte dir das eigentlich klar bestätigen müssen, statt eine Standardfloskel zu schicken.

Was du jetzt tun kannst:
1. Bei der Kasse erneut antworten- kurz und klar formuliert, dass es sich bei dir nicht um Vorsorge handelt, sondern eine bestehende Erkrankung überwacht werden muss.
2. Parallel zur Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gehen– dort sind solche Fälle bekannt, und die KV reagiert hoffentlich.

Du hast Anspruch auf die Untersuchung. Die AOK hat ein Standardmäßiges Schreiben geschickt was am eigentlichen Thema voll vorbei geht.

--
Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht.


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