Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung

M;atthias, Freitag, 21. September 2007, 10:40 (vor 6071 Tagen)

hallo beisammen,
hallo Carolin,

Die Frage von Carolin bezüglich Angabe von Krankheiten/Behinderungen beim AG ist zwar ein Weilchen her, mich hat das dennoch weiterhin beschäftigt.
Also ich habe folgendes erfahren:
Zunächst muss unterschieden werden,
Im Falle chronischer Erkrankungen ist das Gesetz strenger :
"es würde einen erheblichen Eingriff in die Intimsphäre des Betroffenen darstellen"
weiterhin wird hier ausgeführt:
"Die Erkrankung muss der Bewerber nur angeben, wenn die Eignung für die Stelle erfahrungsgemäß auf Dauer oder in periodisch wiederkehrenden Abschnitten erheblich beeinträchtigt wäre".

Bei anerkannter Schwerbehinderung verhält es sich etwas anders:
"Eine Schwerbehinderung hingegen dürfe nach derzeit geltender Rechtsauffassung nicht verschwiegen werden - unabhängig davon, ob die Behinderung für die jeweilige Stelle relevant ist oder nicht - weil damit ja verschiedene Pflichten des Arbeitgebers verbunden sind, so wie Sonderrechte des Schwerbehinderten, z. B. mehr Urlaubstage".

Sollte ein Bewerber den Eindruck haben, er werde wegen seiner Behinderung diskriminiert und verschweigt seine Behinderung und verzichtet damit auf seine Sonderrechte, so hätte der AN gute Chancen gegen seine Kündigung erfolgreich vorzugehen - insofern die Arbeit nicht erheblich beeinträchtigt wurde- ,falls der Schwindel auffliegt.
Solch eine richterliche Entscheidung muss aber noch abgewartet werden.

LG

Matthias



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