Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung

Wolfram (DD), Freitag, 21. September 2007, 16:34 (vor 6071 Tagen) @ Carolin


Als Antwort auf: Re: Angabe von Erkrankung / Behinderung bei Bewerbung von Carolin am 21. September 2007 16:26:36:


Hallo andere Carolin,
(Das ist ja echt kompliziert - Carolin d.J. oder so> ;o))
Ich würde das ganz sehr anzweifeln!! Gerade in unserem Fall ist es ganz wichtig, zwischen GdB 30 und 50 die Gleichstellung zu beantragen!! Mit Ausnahme des Zusatzurlaubs stehen Dir dann alle Rechte eines Schwerbehinderten zu (da Du ja auch die gleichen Pflichten und Unannehmlichkeiten hast!!)
Warum sagt Dein Arbeitsrichter sowas>
Die Probezeit ist natürlich eine Ausnahmesituation - aber auch dafür muß es eine Lösung geben. Ab GdB 30 kann man den SB gleichgestellt werden (und wird es im Fall der Augenerkrankung nach meiner Erfahrung auch)
Herzliche Grüße
Wolfram


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