Re: Einäugig!

Angelika (Bayern), Sonntag, 03. Juni 2007, 23:08 (vor 6177 Tagen) @ KAtharina

ist ja schon gut, bin ja da :-)
Also: die entsprechenden Vorschriften stehen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeVO) samt Anlage.
Schaut einfach mal hier: http://www.gesetze-im-internet.de/fev/index.html
Dabei auf Anlage 6 achten!!!:
1.2.1
Zentrale Tagessehschärfe
Fehlsichtigkeiten müssen - soweit möglich und verträglich - korrigiert werden.
Dabei dürfen folgende Sehschärfenwerte nicht unterschritten werden:
Bei Beidäugigkeit:
Sehschärfe des besseren Auges oder beidäugige Gesamtsehschärfe: 0,5,
Sehschärfe des schlechteren Auges: 0,2.
Bei Einäugigkeit (d. h. Sehschärfe des schlechteren Auges unter 0,2): 0,6.

Ãœbrige Sehfunktionen
Gesichtsfeld:
Normales Gesichtsfeld eines Auges oder ein gleichwertiges beidäugiges Gesichtsfeld mit einem horizontalen Durchmesser von mindestens 120 Grad, insbesondere muss das zentrale Gesichtsfeld bis 30 Grad normal sein. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Ergeben sich unklare Defekte oder steht nicht zweifelsfrei fest, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, so hat eine Nachprüfung an einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit der Marke III/4 zu erfolgen.
Beweglichkeit:
Bei Beidäugigkeit sind Augenzittern sowie Schielen ohne Doppeltsehen in zentralem Blickfeld bei normaler Kopfhaltung zulässig. Doppeltsehen außerhalb eines zentralen Blickfeldbereichs von 20 Grad im Durchmesser ist zulässig. Bei Einäugigkeit normale Beweglichkeit des funktionstüchtigen Auges.

Soweit der Gesetzestext bzw. die entsprechende Anlage.
Das Ganze gilt in Deutschland! Andere Länder in der EU mögen da andere Vorschriften haben. Eigentlich sollten diese Vorschriften den Augenärzten bekannt sein und sie sollten darauf hinweisen.
Übrigens: ich laufe normal eine Treppe hinunter (sofern sie mir bekannt ist) und verschütte auch nix beim Eingießen (halte immer den Finger für die Höhe der Flüssigkeit hinein *ggg) Darf ich jetzt wieder mit meinem Auto auf die Straße>

P.S.: Hab "nur" noch 10% bei 10 Grad Gesichtsfeld (also ungefähr so viel, wie andere, wenn sie sich ein Löchlein bei Eis in die Scheibe kratzen).
Und vor allem: sacht der Polizist auch nix, wenn ich beim Aussteigen meinen Stock ausklappe> Ohne falle ich nämlich in die Löcher in der Straße und stolpere über die Bordsteinkanten (passiert mir mit dem Auto nicht, weil das Teil einfach so über die Bordsteinkante rollt... allerdings auch über einiges Andere, was ich nicht gesehen hab).
Mein Hobby waren Autos, Oldtimer - und nu> Nu hab ich das Forum und fahre mit dem Bus (ist eh sicherer, weil größer und von den Anderen eher zu sehen *ggg)
Schönen Abend noch - Auto fahren ist nun mal nicht alles...
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de


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