Re: Einäugig!

Angelika (Bayern), Montag, 04. Juni 2007, 08:22 (vor 6176 Tagen) @ Sealink


Als Antwort auf: Re: Einäugig! von Sealink am 04. Juni 2007 07:30:31:


Die Versicherung fragt da gar nicht nach. Wer die Fahrerlaubnis besitzt (Führerschein), ist auch berechtigt, ein Fahrzeug zu führen. Es gibt lediglich eine Meldepflicht gegenüber den Behörden (Straßenverkehrsamt), wenn ein offizieller Fahrtauglichkeitstest abgelegt wird. Diesen Test gibt es z.B. in einigen Kurkliniken als eine Art "Fahrsimulator", der auch einen Reaktionstest beinhaltet.
Sollte sich allerdings z.B. im Rahmen eines Unfalles herausstellen, daß Du nicht fahrtüchtig warst (Seheinschränkungen, Alkohol, Drogen u.a.), dann wird sich die Versicherung an Dir schadlos halten, weil Du "grob fahrlässig" gehandelt hast.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de


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