Re: Treppen runter und so

Peter (WW), Montag, 04. Juni 2007, 16:36 (vor 6175 Tagen) @ Wolfram (DD)


Als Antwort auf: Re: Treppen runter und so von Wolfram (DD) am 04. Juni 2007 10:48:54:


Hallöle,
vernachlässigt ist da nix. Wenn z.B. das Auto wegrollt, weil der Fahrer oder bevorzugt die Fahrerin ;-))))) vergessen hat die Handbremse anzuziehen, so ist das allerdings zumindest Fahrlässigkeit, wenn nicht gar grob fahrlassig. Es kann sich aber auch um ein Augenblicksversagen handeln, dann muß die Versicherung dennoch löhnen, wenn nicht die grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.....Das hieße auch, wenn jemand mit 10% Sehkraft Auto fährt, weil die Sehbehinderung erst seit kurzem besteht und er einfach nur vergessen hat, daß er ja nun fast nix mehr sieht, so wäre das eindeutig ein Augenblicksversagen, wenn dieser jemand regelmäßig fährt, obwohl er nix siht, so ist dies grob fahrlässich und außerdem vorsätzlich. Der Oma, die er dann umgenietet hat, wids egal sein, der Versicherung nicht....
Versicherung ist zu kompliziert für Intelligente Menschen;-)
Peter



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