Re: Brauche etwas Stütze

rop, Donnerstag, 30. August 2007, 14:06 (vor 6086 Tagen) @ Wolfram (DD)


Als Antwort auf: Re: Brauche etwas Stütze von Wolfram (DD) am 30. August 2007 09:02:56:


Hallo Steffi,
auch von mir erst mal herzlich willkommen im Forum! Ich kann mich den anderen nur anschließen, Körper und Psyche brauchen erst mal einige Zeit, um mit der neuen Situation umzugehen und zu lernen, sich neu anzupassen, und das braucht seine Zeit.
Ich möchte Wolfram dahingehend noch ergänzen, dass es bei der Schwerbehinderung bei Augensachen hauptsächlich um den Gesichtsfeldausfall geht, der wird ja schon mal einseitig sein, und dann noch um die Sehschärfe des anderen Auges. Die Untersuchung ist eine gutachterliche Tätigkeit des Augenarztes, die Gesichtsfeldmessung MUSS daher mit dem Goldmann-Perimeter manuell-kinetisch mit der Marke III/4 gemacht werden. Die Sehschärfenprüfung MUSS mit den Landolt-Ringen gemacht werden, erst bei Personen mit einer Sehschärfe von 100 % oder höher darf dann auch NACHFOLGEND eine Überprüfung mit Buchstaben oder Zahlen erfolgen. Natürlich mit bestmöglicher Korrektur, d.h. Brille oder Kontaktlinse.
Dann solltest du beim Antrag deine persönlichen Beeinträchtigungen reinschreiben, z. B. habe links oder rechts kein GEsichtsfeld mehr, stolpere da über Sachen, renne Türen und Mitmenschen an, stoße mir den Kopf etc.

Die Deutsche Ophthalmogolische Gesellschaft hat zu gutachterlichen Untersuchungen beim Augenarzt eine Empfehlung herausgegeben, Internetlink s. unten in meinen Beiträgen, ist vier oder sechs Wochen her.

Manchmal scheint es so zu sein, dass die Menschen, die da beim Versorungsamt oder wo auch immer, Landratsamt, ... jedes Bundesland regelt das anders, sitzen, kein so detailliertes Wissen über alle möglichen Erkrankungen, die da zu Einschränkungen führen können, haben, als dass sie alles bis ins letzte Detail auch richtig bewerten könnten. Die versuchen dann, die objektiven Untersuchungsergebnisse aus den Arztberichten dann nach Schema F in irgendwelche Tabellen einzuordnen, aus denen sich dann der Grad der Behinderung ergibt.
Wobei es viele kleine Beeinträchtigungen gibt, die dann mit 10 Prozent bewertet werden können, die aber dann nicht zu höheren Prozenten aufaddiert werden.

Welche Beeinträchtigungen hast du also noch> Dämmerungssehen> Farbsehen> Beweglichkeitsstörung Augen>
Andere körperliche Sachen> Chronische Erkrankunge, Allergien, Orthopädisches> Achtung: Wenn du einmal von einem Arzt auf Depression begutachtet worden bist, dann wirst du das nicht mehr los! Wäre ein bisschen blöd, falls es mal zu Verfahren Verrentung kommen sollte, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit, aber das wollen wir nicht hoffen!

Ach ja, noch was Wichtiges: Pi mal Daumen - ich erinnere mich gerade, oh ja , das ist gerade für dich aktuell - Berufsuche, Unterkommen auf dem Arbeitsmarkt. Es scheint ja nun so zu sein, dass durch die Netzhautablösung dir Probleme gemacht werden, da unterzukommen, du hast also Nachteile gegenüber Mitbewerbern. In diesem Fall ist es möglich, dich Schwerbehinderten gleichstellen zu lassen, falls du nur einen GdB von 30 erhalten solltest - anderer Gedanke, mit einem blinden Auge dürftest du schon allein deswegen über 50 kommen - , dann wird so getan, als wenn du 50 Prozent hättest und die Betriebe, bei denen du dich bewirbst, müssen dich dann praktisch unter der GdB-Quote einstellen, d.h. du hast dadurch wieder Vorteile.

Du hast dann auch ein Recht darauf, den Arbeitsplatz entsprechend ausgestattet zu bekommen, vielleicht mal ein kleines Päuschen mehr zu machen etc. pp., lässt sich regeln.

Zum Autofahren gibt es auch Regelungen, die auf den Seiten der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft zu finden sind.

lg rop



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