Re: größerer Bildschirm am Arbeitsplatz - aber wie?
Als Antwort auf: Re: größerer Bildschirm am Arbeitsplatz - aber wie> von Ursula am 15. Oktober 2005 18:06:21:
Das Integrationsamt ist für die berufliche Eingliederung von Schwerbehinderten und gleichgestellten zuständig. Ohne die Anerkennung als Schwerbehinderter kann es daher auch nicht tätig werden. Daher sollte man als erstes immer einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Dann werden Hilfsmittel, wie ein großer Bildschrim, eigentlich poblemlos gezahlt.
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- größerer Bildschirm am Arbeitsplatz - aber wie? - Ute-Maya, Köln, 13.10.2005, 06:55
- Re: größerer Bildschirm am Arbeitsplatz - aber wie? - Ursula (NRW), 13.10.2005, 08:03
- Re: größerer Bildschirm am Arbeitsplatz - aber wie? - KAtharina (Thür), 15.10.2005, 10:38
- Re: größerer Bildschirm am Arbeitsplatz - aber wie? - Ursula, 15.10.2005, 16:06
- Re: größerer Bildschirm am Arbeitsplatz - aber wie? - Peter, 15.10.2005, 17:18
- Re: größerer Bildschirm am Arbeitsplatz - aber wie? - KAtharina (Thür), 16.10.2005, 13:46
- Re: größerer Bildschirm am Arbeitsplatz - aber wie? - Ursula (NRW), 16.10.2005, 14:28
- @Ursula - KAtharina, 17.10.2005, 11:20
- Re: größerer Bildschirm am Arbeitsplatz - aber wie? - Ursula (NRW), 16.10.2005, 14:28
- Re: größerer Bildschirm am Arbeitsplatz - aber wie? - Ursula, 15.10.2005, 16:06